27.10.2020 - 7.2 Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über den Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Huzel übergibt das Wort an den Bauausschussvorsitzenden Herrn Arnold.

Herr Arnold berichtet aus den Beratungen im Bauausschuss.

Der beauftragte Planer Herr Bürger wird begrüßt und erläutert ebenfalls den Sachverhalt.

Den vorliegenden Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10 wird mit den folgenden Präzisierungen zugestimmt:

  1. Zur Konkretisierung der Nutzungsintensität der hinzutretenden Hauptgebäude in den Baublöcken WA 1 bis WA 3 bzgl. ihrer tatsächlichen (Haupt-)Wohnfläche ist die Festsetzung I.1.3

„Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 bis WA 3 sind je Hauptgebäude maximal 2 Wohnungen zulässig.“

Unter Bezugnahme auf die städtebaulichen Situationen im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes (ehemalige Bauernhäuser),

 

wie folgt zu ergänzen:

 

„… Die zulässige maximale Gesamtwohnfläche i. S. §§ 2 – 4 der Wohnflächenverordnung – WoFIV – je Hauptgebäude wird auf 400 m² begrenzt.“

 

  1. Die baugestalterischen Festsetzungen II.2.1 bis II.3.3 für den Bereich der Gemeinbedarfsfläche werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und sind zu streichen.

Die bisherigen Festsetzungen II.4 „Ordnungswidrigkeiten“ wird damit die neue Festsetzung II.3 „Ordnungswidrigkeiten“.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  Bekanntmachung ist erfolgt. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange werden durchgeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage