27.10.2020 - 4.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 "Am Lüder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Planerin Frau Oesterling von der MOR GbR.

Frau Oesterling erläutert ausführlich den Bebauungsplan. Im Gespräch werden geringfügige Änderungswünsche einzelner Ausschussmitglieder von Frau Oesterling aufgenommen und in die Satzung eingearbeitet.

 

Folgende Änderungen zu den örtlichen Bauvorschriften sollen vorgenommen werden:

 

Zu 2.1 Dachneigung

…. – 70 Grad zugelassen

 

Zu 2.2 Dacheindeckung

…Farbspektrum „Grau“ wird durch „Mittelgrau“ ersetzt

 

Zu 3. Einfriedung

„Lebendhecken/Laubhecken“ sind durch „freiwachsende Hecken“ zu ersetzen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt unter  Einarbeitung der gemäß Gemeindevertretersitzung vom 27.10.2020 beschlossenen Erschließungsplanung in den Bebauungsplan Nr. 21:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Lüdersdorf bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der zugehörigen Begründung werden mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit ist darüber zu informieren, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind am Planverfahren zu beteiligen. Dabei ist darüber zu informieren, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

1

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  GV entscheidet

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Anlagen zur Vorlage