12.01.2021 - 5.2 Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der vorliegende Haushaltsplan ist im Jahr 2021 unter der Kontierung 21501.096 um weitere 50.000 € Planungskosten für die Umsetzung der Baumaßnahme „Digitalpakt“ zu ergänzen. In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass die Gemeinde Ende 2020 eine schulgebundene Zuweisung vom Ministerium für Bildung für das Sofortausstattungs-programm des DigitalPakts für mobile Endgeräte in Höhe von 27.586 € erhalten hat.

Da sich die künftigen Grünpflegearbeiten, Winterdienst etc. für die Außenanlagen der Feuerwehrobjekte und auch für weitere gemeindliche Grundstücke erhöhen, entwickelt sich ferner eine rege Diskussion unter den Ausschussmitgliedern, ob es nicht sinnvoller wäre, dass die Gemeinde ab 2022 einen weiteren Gemeindearbeiter einstellt anstatt hohe Kosten für externe Vergaben einzuplanen. Der Fachbereich I hat hierzu bereits die einzuplanenden Personalkosten mitgeteilt. Letztlich ergeht die Empfehlung, dass der Haushaltsplan in der Finanzplanung ab 2022 ff. um einen weiteren Gemeindearbeiter zu ergänzen ist. Hiernach ergibt sich folgende Erhöhung:

 

Produkt 55100

Konto

2022

2023

2024

 

5022

36.700 €

37.100 €

37.500 €

 

5032

     500 €

     500 €

     500 €

 

5042

  7.600 €

  7.700 €

  7.700 €

 

5062

  2.300 €

  2.300 €

  2.300 €

Gesamt

 

47.100 €

47.600 €

48.000 €

 

Herr Dümcke greift nochmals die Problematik zur Anpassung der Realsteuerhebesätze auf und spricht sich aufgrund des defizitären Haushaltes für eine Erhöhung der Hebesätze aus. Auch die Herren Thiel und Hermes sprechen sich grundsätzlich für eine Anpassung der Hebesätze aus. Wie schon zum TOP Haushaltssicherungskonzept geäußert, soll die Thematik noch vor der Gemeindevertretersitzung in den Fraktionen besprochen werden.

Herr Rathke erhebt hierzu das Wort und gibt zu bedenken, dass die Strukturen der einzelnen Ortsteile sehr unterschiedlich und somit die finanziellen Auswirkungen für jeden einzelnen Eigentümer enorm abweichen. Letztlich wird gewünscht, dass die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung derart zu ergänzen ist, dass diese eine Anpassung der Hebesätze in Höhe der Nivellierungshebesätze, eine Anpassung in Höhe der Durchschnittswerte nach Gemeindegrößenklasse zzgl. 20 % (gem. § 27 FAG M-V) bzw. die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze zur Wahl stellt.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen gemäß GemHVO

mit nachstehenden Ergänzungen: 

  1.    50.000 € Planungskosten für die Umsetzung der baulichen Voraussetzungen Digitalpakt Schule, einzustellen unter 21501.096 in 2021
  2.    Erhöhung der Personalkosten unter dem Produkt 55100 ab 2022 ff. um eine weitere Vollzeitstelle mit EG 5
  3.    Erhöhung der Realsteuerhebesätze (Variante a) oder b) bzw. c) ohne Erhöhung)

 

a)   Durchschnittswerte nach Gemeindegrößenklasse zzgl. 20 % (§ 27 FAG M-V) : Grundsteuer A: 334 %, Grundsteuer B: 409 % und Gewerbesteuer: 357 %

b)    Nivellierungshebesätze: Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % und Gewerbesteuer: 381 %

c)     ohne Erhöhung der Realsteuerhebesätze

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage