02.02.2021 - 5.4 Antrag der BfL-Fraktion - "Hundetourismus" im N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Strutz beschreibt erneut nochmal die Probleme in der Anliegerstraße „Am Fett Eck“, die bereits seit 2017 im Ausschuss Thema sind. Da es in der schmalen Anliegerstraße „Am Fett Eck“ keine Fußgängerwege gibt, wird die Straße oftmals von Kindern zum Befahren mit Spielgeräten genutzt. Am Wochenende fahren sehr häufig Hundebesitzer mit ihren Autos durch diese Anliegerstraße über eine Brücke bis in das dort vorhandene Naturschutzgebiet und parken dort. Es gab vor Jahren die Anfrage eines Bürgers in der Sitzung am 09.09.2010 während der Vorstellung der Straßenausbaupläne der Anliegerstraße „Fett Eck“. In dieser Sitzung wurde eine Schließung und physikalische Begrenzung der Zufahrt in das Naturschutzgebiet dem Bürger in Aussicht gestellt. Herr Strutz stellt im Ausschuss diesen Punkt zu Diskussion.

Der Ausschuss schlägt vor, die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Grundstücke zu prüfen. Falls ein Grundstück im Eingangsbereich der Zuwegung Gemeindeeigentum ist, könnte eine für die Feuerwehr zu öffnende Sperre errichtet werden.

 

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Beschluss:

Es wird beschlossen, die dargestellte Vorgehensweise mit der Feststellung der Grundstückeigentümer und der daraus resultierenden Möglichkeit einer Sperrung und den Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung durch das Amt prüfen zu lassen und bei Zustimmung zu veranlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Angelegenheit wurde der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises NWM zur Stellungnahme vorgelegt. Diese teilte mit, dass es derzeit zwei Schutzgebiete gibt, die in einem geplanten Rechtssetzungsverfahren zusammengeführt werden sollen. Dabei ist die Festsetzung eines verbindlichen Wegekonzeptes im Rahmen der neu zu erlassenden NSG-VO vorgesehen. Die Gemeinde Lüdersdorf über das Amt Schönberger Land wird in diesem Verfahren beteiligt werden, in dem eine diesbezügliche Stellungnahme abgegeben werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage