In der Niederschrift vom 02.02.2021 ist unter Punkt 5.4 der zweite Absatz wie folgt zu ändern. Falls ein Grundstück im Eingangsbereich vor der Brücke am Palinger Bach der Zuwegung Gemeindeeigentum ist, könnte eine für die Feuerwehr zu öffnende Sperre errichtet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 02.02.2021 mit der aufgeführten Änderung.