23.03.2021 - 7.3 Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herrn Hufmann wird das Rederecht erteilt:

Herr Hufmann erläutert kurz den Werdegang des B-Plans beginnend in 2003, mit einem Zwischenstand in 2009.

Herr Hufmann erklärt in Fortführung der Erläuterung zum B-Planentwurf aus der Sitzung vom 23.02.2021 zum aktuellen Stand, dass durch die Verschiebung der Verkehrsfläche infolge der Einhaltung des Waldabstandes die Verringerung der Nettobaufläche nur gering ausfällt. Auf 15,1 ha Fläche gesamt entstehen 90.000 m² Nettobaufläche. Die restlichen Flächen dienen der verkehrstechnischen Erschließung und der Begrünung.

Die Weiterführung des Lärmschutzgutachtens zeigt in einer Lärmkontingentierung einen uneingeschränkten Lärmpegel tagsüber. In der Nacht schließt der zulässige Lärmpegel von 35-50 dB einen Gewerbetrieb aus. Somit wird verhindert, dass zusätzliche Lärmimmissionen auf die Ortschaft Lauen einwirken. Für das bereits vorhandene nördlich gelegene Gewerbegebiet sowie die Bundesstraße bestehen keine Lärmkontingentierungen.

Die Zufahrt von der Bundesstraße erfolgt über einen 4-armigen Knotenpunkt mit Ampelregelung. Die innere Erschließung in Ost-Westausrichtung erhält an den Enden jeweils 2 Wendeanlagen. Im südlichen Bereich werden PKW-Stellplätze vorgesehen. Es sind keine LKW-Stellflächen auf der öffentlichen Verkehrsfläche vorgesehen.

Die Firmenfahrzeuge sollen direkt auf den jeweiligen Grundstücken abgestellt werden. Selbiges trifft für den Anlieferverkehr in der Nacht zu. Die Geländeversprünge werden während der Erschließungsarbeiten ausgeglichen, so dass oberflächenfertig modellierte Grundstücke übergeben werden. Der Fuß- und Radweg aus Richtung Lauen dient gleichzeitig als Feuerwehrnotzufahrt in das Gewerbegebiet. Somit erfolgt ein Ausbau der Breite mit 5 m. Ein weiterführender Fuß- und Radweg ins nördliche Gewerbegebiet ist vorgesehen. Hierfür müssen vorhandene Bäume umgepflanzt werden. Der Fuß- und Radweg in Ost-West-Richtung führt entlang einer Heckenpflanzung bis zur Ginsterfläche. Diese bleibt Teil des LSG und ist nicht Teil des B-Plans.

Herr Hufmann erklärt, dass auch im weiteren Verfahren bzw. nach der Umsetzung des B-Plans ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Zuschlagung dieser Fläche zum B-Plan möglich ist.

Die Versickerung des Regenwassers der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über das Regenversickerungsbecken. Das Löschwasser wird in ausreichender Menge von der öffentlichen Verkehrsfläche abgeleitet in Zisternen mit jeweils 200 m³ an den Wendeflächen vorgehalten. Die Firmen müssen das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern.

Die Lage des Regenrückhaltebeckens ist durch die Geländetopografie bestimmt worden. Hierfür wurde Beckentiefe und benötigte Grundfläche ins Verhältnis gesetzt. 

Die Wendeflächen an den Enden der Erschließungsstraßen sind so dimensioniert, das es eine Mitte mit Baumbepflanzung geben kann.

 

Es wird das Thema ‚Ansiedlung kleinerer Gewerbebetriebe aus Selmsdorf und Umgebung‘ angesprochen in Bezug auf private Erschließungsstraßen zur Unterteilung zusammenhängender Gewerbegrundstücke.

Herr Hufmann erklärt, sofern es sich um Privatstraßen handelt, sind beim Bau keine Mindestanforderungen nach RASt einzuhalten (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen). Pfeifenzufahrten ermöglichen individuelle Parzellierung. Für die Planung öffentlicher Straßen müssten zum derzeitigen Planstand bereits die Grundstücksparzellierungen vorliegen.

Abschließend erklärt Herr Hufmann, dass es eine öffentliche Auslegung eines Entwurfsstandes zum B-Plan nicht gegeben hat.

Das Vorhaben ‚Lauer Villa‘ wird erst nach Aufstellung des B-Plan weiter betrachtet.

 

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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ und die Begründung mit Umwelt-bericht dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 einschließlich der Begründung mit Umweltbe-richt ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Pla-nung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  z.K. - Entscheidung erfolgt durch GV

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Anlagen zur Vorlage