20.04.2021 - 6.1 Vorstellung des Konzeptes zur Renaturierung des...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Folgende Fragen wurden an die Redner gestellt:

1. Was passiert bei ungeklärten Grundstücksangelegenheiten?

2. Erläuterungen zur Möglichkeit, den Überweg nördlich des Mühlenbruch zu verlegen

Frau Bruer antwortet:

Zu 1. Es soll ein Planfeststellungsverfahren durch den LK NWM durchgeführt werden, in dem der LK die Entschädigung der Grundstückseigentümer klärt. Auf die Gemeinde kommen hier keine Aktivitäten zu.

Die Förderperiode beginnt im Jahr 2023, mit dem Durchlaufen alle Gremien ist nicht vor 2024 mit der Baudurchführung zu rechnen.

Zu 2. Die Ausführungsplanung zur Umverlegung des Durchgangs wird ab 2023 mit geplant werden mit einer Umsetzung in 2024. Die Kosten für die Gemeinde würden sich auf 10% Eigenanteil belaufen.

 

Herr Wittenburg erläutert das Vorhaben gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage 4/366/2020-1.

Eine Ausführung der Umverlegung des Durchgangs vor der Förderperiode als vorzeitige Maßnahme vorzunehmen, hieße für die Gemeinde einen separaten Antrag an die Untere Naturschutzbehörde beim LK NWM zu stellen.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Erläuterungen zur Kenntnis genommen. Durchlasserneuerung mit gleichzeitiger Umverlegung von Privatfläche auf öffentliche Fläche zur Schaffung eines Rundwanderweges ist bekannt. Die Berücksichtigung im Renaturierungskonzept wird verfolgt.