11.05.2021 - 5.3 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 11. August 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Von der Regelung wird in Einzelfällen Gebrauch gemacht.

 

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Anlagen zur Vorlage