19.08.2021 - 8.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 „Südlich ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ros stellt sich persönlich vor und erläutert seinen Antrag, siehe Sachverhalt Vorlage 4/639/2021.

Auf dem Grundstück befindet sich eine alte Villa. Nach Wunsch der Gemeinde, diese Villa zu erhalten hat Herr Ros bereits einen Interessenten, der die Villa kaufen und sanieren wird. Dies ist mit einer Vertragsstrafe abgesichert. Falls der zukünftige Eigentümer der Villa seinen Sanierungsabsichten nicht nachkommt, gibt es im Vertrag ein Rücktrittsrecht, welches Herr Ros anwenden wird, um das Grundstück einem anderen Interessenten anzubieten.

 

Ausschussmitglieder haben Bedenken mit der geplanten Entwässerung des Gesamtbereiches. Auch sehen sie ein Problem mit der früheren Nutzung des Grundstückes  aus DDR Zeiten (Teich, zugeschüttet).

Empfehlung des Bürgermeisters an die Gemeinde, Regelung der Eigentumsverhältnisse der Villa im städtebaulichen Vertrag mit Herrn Ros, bei Versagen einer Sanierung der Villa durch den zukünftigen Eigentümer.

 

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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Südlich der Kirche – Hinterstraße“ der Gemeinde Selmsdorf.
  2. Die Planungsvorgaben aus dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 10.09.2020 sind zu beachten.
  3. Weiter verfolgt wird die Variante 1 (Flurstück 267).
  1. Es wird beschlossen, die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen. Die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens wird im frühzeitigen Beteiligungsverfahren geprüft.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Im Städtebaulicher Vertrag soll der Erhalt der Villa mit geregelt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

- z.K.

- Entscheidung erfolgt über GV

- Beschlussauszug an Planer (MOR) und Investor weitergeleitet

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Anlagen zur Vorlage