23.09.2021 - 7.3 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stoeter erläutert den Sachverhalt.

Frau Watermann ergänzt das in ihrer Vorlage dargestellte komplexe Thema.

Herr Bürgermeister Kreft schlägt vor, dass in der Formulierung des Beschlusses die Besonderheit von Selmsdorf, im Nahbereich der Hansestad Lübeck, hervorgehoben werden soll. Weiter soll für die Gemeinde auch in Zukunft eine Erweiterung der Nahversorgung und der Siedlungsentwicklung gesichert sein. Auch der Wohnungsbau durch die Gemeinde, mit einem geringen Flächenverbrauch muss erhalten bleiben. Generell sieht Herr Kreft im Konzept entstehende Probleme dahingehend, dass das Wachstum der Gemeinde stark beschnitten und eingegrenzt wird. Eine innerörtliche Verdichtung und der Erhalt von Splittersiedlungen sollten immer gegeben bleiben.

Zusammenfassend stellt Herr Stoeter fest, dass die Ausschussmitglieder diese strikte Herabstufung von Selmsdorf nicht akzeptieren können. Selmsdorf will sich weiter entwickeln, auch ohne die Schaffung von weiteren Wohngebieten. In den Splitterliedlungen will man ebenfalls eine maßvolle Entwicklung beibehalten.

Frau Watermann fasst die sich aus der Diskussion ergebenden wichtigsten Punkte für eine Stellungnahme zusammen.

-       Die Besonderheit der Gemeinde Selmsdorf, eine nahe Lage zu Lübeck wird im Konzept nicht beachtet.

-       Die Gemeinde möchte keine weiteren großen Wohngebiete ausweisen, jedoch soll die Möglichkeit des Ausbaus von Lücken und eine überschaubare Verdichtung gegeben bleiben.

-       Die Gemeinde Selmsdorf möchte seniorengerechtes Wohnen für die Bürger bereitstellen.

-       Der Entwurf des Raumkonzeptes wird als eine Beschneidung in der Selbstentscheidung der Gemeinde Selmsdorf gesehen.

-       Eine weitere Behandlung von Splittersiedlungen ist im Hinblick auf eine maßvolle weitere Entwicklung zu beschreiben.

-       Eine grundlegende Konzentration soll weiter auf dem Hauptort verbleiben.

-       Die Herabstufung der Gemeinde Selmsdorf ist als nicht akzeptabel zu bewerten und die Begründung dafür ist nicht nachvollziehbar.

-       Die Wachstumsmöglichkeit der Gemeinde Selmsdorf unter Zugrundelegung einer festen Formel ist als nicht akzeptabel zu bewerten. Eine bestehende Flexibilität sollte erhalten bleiben.

-       Die Entwicklung von weiteren Gewerbegebieten und Versorgungsmärkten soll in dem Konzept für die Gemeinde Selmsdorf möglich sein.

Der unten stehende Beschluss wird mit den aufgezählten Punkten ergänzt.

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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschusses empfiehlt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und Kapitel 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung:

-       Die Besonderheit der Gemeinde Selmsdorf, eine nahe Lage zu Lübeck wird im Konzept nicht beachtet.

-       Die Gemeinde möchte keine weiteren großen Wohngebiete ausweisen, jedoch soll die Möglichkeit des Ausbaus von Lücken und eine überschaubare Verdichtung gegeben bleiben.

-       Die Gemeinde Selmsdorf möchte seniorengerechtes Wohnen für die Bürger bereitstellen.

-       Der Entwurf des Raumkonzeptes wird als eine Beschneidung in der Selbstentscheidung der Gemeinde Selmsdorf gesehen.

-       Eine weitere Behandlung von Splittersiedlungen ist im Hinblick auf eine maßvolle weitere Entwicklung zu beschreiben.

-       Eine grundlegende Konzentration soll weiter auf dem Hauptort verbleiben.

-       Die Herabstufung der Gemeinde Selmsdorf ist als nicht akzeptabel zu bewerten und die Begründung dafür ist nicht nachvollziehbar.

-       Die Wachstumsmöglichkeit der Gemeinde Selmsdorf unter Zugrundelegung einer festen Formel ist als nicht akzeptabel zu bewerten. Eine bestehende Flexibilität sollte erhalten bleiben.

-       Die Entwicklung von weiteren Gewerbegebieten und Versorgungsmärkten soll in dem Konzept für die Gemeinde Selmsdorf möglich sein.

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen. Die ausgefertigte Stellungnahme ist ebenfalls Teil dieses Beschlusses. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

1

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 z. K. - Entscheidung erfolgt über die Gemeindevertretung 

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Anlagen zur Vorlage