26.10.2021 - 7.3 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Huzel übergibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Mahnel. Herr Mahnel erläutert das Grobkonzept für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg. Grundlage der Erörterung bilden die nachfolgend im Beschlussvorschlag aufgeführten Schwerpunkte, die durch Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf einstimmig empfohlen wurden.

Zu den Inhalten des Konzepts ergibt sich eine rege Diskussion. So äußert Frau Strugalla-D´Costa gleich zum ersten Teilstrich, dass die Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb des Gemeindehauptortes nicht zwingend erforderlich, sondern vielmehr ausgeschöpft sind. Ferner ist die u.a. beschriebene gute verkehrliche Anbindung in Punkto Radverkehr weder gegeben noch sicher. Auch ist es sehr bedenklich, dass die Punkte Klima- und Umweltschutz keineswegs in all den Punkten erwähnt werden. Hierzu äußert Herr Mahnel, dass diese Punkte ohnehin Bestandteil der Rechtsgrundlagen des BauGB sind und nicht explizit aufgeführt werden müssen, es aber letztlich durch die Gemeindevertretung entsprechend gesondert festgelegt und ergänzt werden kann. Frau Zacharias spricht die fehlende soziale Infrastruktur an. Die Schulen sind bereits jetzt ausgelastet. Herr Mahnel äußert hierzu, dass die gesamtheitliche Entwicklung zu betrachten sei. Die Einstufung als Grundzentrum und die Stadt-Umland-Raumlage sind bereits große Vorteile und bieten eine gute Entwicklungsmöglichkeit für die Gemeinde. Die Qualität in die soziale Infrastruktur wird dabei nicht außer Betracht gelassen.

Ferner äußert Herr Arnold, dass zwei weitere Aspekte in Form der innerörtlichen Verdichtung und der Verbesserung der Infrastruktur der Ortslagen / Dorferneuerung zu ergänzen sind. Es handelt sich lediglich um Aufzählungen von Vorschlägen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Klimaschutzaspekte und soziale Infrastruktur können somit ebenso ergänzt werden. Ferner müssen die kleineren Ortsteile eingebunden werden um einer Verödung von Ortslagen entgegenzuwirken.

Da die Stellungnahme bis zum 02.11.2021 eingereicht werden muss, wird Herr Mahnel die heute besprochenen Punkte noch einarbeiten, so dass heute der Beschluss termingerecht gefasst werden kann.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und Kapitel 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung

        Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb des Gemeindehauptortes sind für die Gemeinde zwingend erforderlich.

        Berücksichtigung der Entwicklung an der Siedlungsachse Herrnburg-Lüdersdorf-Wahrsow ohne Entstehung einer bandartigen Entwicklung zwischen Herrnburg und Lüdersdorf.

        Nutzung der Synergieeffekte aus der Lage im Stadt-Umland-Raum der Hansestadt Lübeck.

        Nutzung der bestehenden guten verkehrlichen Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz ist im Bereich des ÖPNV, ebenso im Bereich der motorisierten Individualverkehre gegeben.

        innerörtliche Verdichtung und angemessene Entwicklung der ländlichen Ortsteile.

        Beachtung der Zielsetzungen der Dorferneuerungspläne der Dörfer der Gemeinde Lüdersdorf und Zielsetzungen der Dorferneuerungsprogramme.

 

Für die weiteren Planungsschritte gibt die Gemeinde folgende Entwicklungsabsichten bekannt:

Die Gemeinde Lüdersdorf hat ihre bisherige Siedlungsentwicklung auf die Entwicklung des Gemeindehauptortes ausgerichtet. Die Verdichtungs- und Entwicklungsmöglichkeiten im Gemeindehauptort Herrnburg sind mittlerweile begrenzt, sodass die weitere kontinuierliche Entwicklung in den Ortsteilen Lüdersdorf und Wahrsow zu berücksichtigen ist. Eine Begrenzung der Entwicklung auf den Gemeindehauptort Herrnburg bewertet die Gemeinde kritisch. Die Stärkung und Entwicklung des zentralen Ortes ist somit nur in der Gesamtheit mit den Ortsteilen Lüdersdorf und Wahrsow zu betrachten, da hier die notwendigen Entwicklungspotenziale vorhanden sind und genutzt werden sollen. Die bereits begonnene positive Entwicklung als Wohnstandort soll mit notwendiger Infrastruktur ergänzt werden. Die gute verkehrliche Anbindung über den ÖPNV und den Kreisverkehr an die A 20 wirken sich positiv auf die Siedlungsentwicklung und die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes aus.

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen gemäß der Ergänzungen aus der Sitzung der Gemeindevertretung – siehe Grobkonzept des Dipl.-Ing. Mahnel, die als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen