26.10.2021 - 7.6 Antrag der BfL Fraktion - Fortschreibung der Pr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Huzel übergibt das Wort an Herrn Strutz zur Erläuterung des Sachverhaltes. Frau Zacharias hinterfragt, ob der unter Punkt 4.4 aufgeführte Gehweg aufgrund der Breite nicht als kombinierter Rad- und Gehweg deklariert werden kann. Herr Arnold antwortet hierzu, dass es hierbei primär um die Verkehrssicherungspflicht des Gehweges geht. Wenn dieser saniert wird, werden natürlich sämtliche Aspekte betrachtet, so auch die Möglichkeit zur Radwegerweiterung. Ferner handelt es sich beim Gehweg hinter dem Kreisverkehr bis zur Altbebauung Herrnburg auf der Seite „Am Plankenmoor“ voraussichtlich um einen Neuausbau. Letztlich handelt es sich jedoch um eine Prioritätenliste, die ständig fortgeführt und überarbeitet wird.

Herr Dr. Huzel äußert ferner dazu, dass es sich hierbei auch teilweise um Landesstraßen (-eigentum) handelt und sich die Vorgehensweise somit komplizierter gestaltet.

 

Prüfungsauftrag an FB IV:

Herr Schulz bittet darum, dass dieser Vorgang parallel bereits durch das Bauamt hinsichtlich der Beteiligung des Landes geprüft wird.

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Beschluss:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Fortschreibung der vorhandenen Prioritätenliste „Tiefbauinvestitionen der Gemeinde Lüdersdorf“.

1. Ländlicher Wegebau

2. Dorferneuerung

3. Rad- und Wanderwege mit der Erweiterung

Punkt 4 innerörtliche Gehwege mit den Unterpunkten:

  1. Herrnburg, Gehweg an Straße in Richtung Schattin
  2. Gehweg in Schattin, drittes Gehört bis „Kaffee alte Zeiten“
  3. Lüdersdorf, Gehweg Bahnhofstraße Mühlenstraße
  4. Herrnburg, Gehweg hinter dem Kreisverkehr bis zur Altbebauung Herrnburg auf der Seite „Am Plankenmoor“
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Gehwege werden der Liste und der notwendigen Verkehrssicherungspflicht entsprechend ihres Zustandes im Rahmen der Unterhaltung hergerichtet. Finanzielle Mittel wurden fortlaufend in den Haushaltsjahren angemeldet. Erweiterungen und Neubau von bestehenden Anlagen sind Investionen die genehmigungspflichtig sind und bedürfen zur Planung weitere Beratungen und Beschlüsse der Gemeinde. 

 

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Anlagen zur Vorlage