04.01.2022 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 "Am Lüder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert den Sachverhalt.

Herr Schulz erläutert seinen Einwand, dass es im B-Plan Nr. 21 keinen Hinweis zu einer nicht erlaubten Bebauung von Nebengebäuden, z.B. Garagen, bis zur Straßengrenze gibt.

Herr Arnold erläutert, dass die Aufnahme dieses Hinweises in den B-Plan eine wesentliche Änderung bedeutet und die weitere Bearbeitung sich durch eine neue Auslegung um ca. ein halbes Jahr verlängern würde.

Nach Information des Amtes ist im B-Plan die Festsetzung, dass Baufenster von Nebengebäuden immer 3-3,75 m vom Straßenraum entfernt sein müssen, enthalten.

Die Sitzungsteilnehmer stellen einvernehmlich fest, dass diese Festsetzung ausreichend ist und man eine weitere Bearbeitung des B-Planes nicht verzögern möchte.

Herr Harder erläutert, dass im B-Plan keine Festlegungen zum Schutz der umliegenden Wiesen und Wälder enthalten sind. Er hätte eindrücklich zu den Planungsgesprächen diese Forderung gestellt. Es geht um die Lenkung von Besuchern zum Schutz von Wiesen und Wäldern durch einen flachen Wildzaun, um ein unerlaubte Betreten einzuschränken. Nach seiner Erfahrung ist der Kleinwildbestand auf Wiesen und Feldern in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Einen großen Anteil am Rückgang des Tierbestandes haben Hundebesitzer, die ohne Leine ihren Hunden den freien Auslauf auf fremden Land gewähren.

Herr Arnold wird in Abstimmung mit dem Amt in einem Gespräch mit dem Grundstückseigentümer eine Lösung zum Schutz des Kleinwildbestandes finden. Von einer Ergänzung des B Planes 21 wird ebenfalls abgesehen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt:

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.3634) und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorefer Graben“ bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
  2. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

1

1

 

 

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Realisierung

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (MOR) übermittelt, mit der Bitte um…

   Fertigstellung der Satzungsunterlagen

   Vorbereitung der Bekanntmachung

- Satzungsunterlagen wurden ausgefertigt

- Bekanntmachung des B-Plans sowie die Berichtigung des FNP erfolgte im Amtsblatt - Ausgabe 02/2022