12.05.2022 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 25 "Neubau Feuerwehrgerätehaus" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden Änderungen zu Teil B – Text besprochen.

Bei der zweireihigen Baumpflanzung ist das Lichtraumprofil der Zufahrt für die Einsatzfahrzeuge gemäß Pkt. 6 der textlichen Festsetzungen zu beachten.

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Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ und die Begründung dazu mit folgenden Anmerkungen und Änderungen:

      Pkt. 1.3 entfällt vollständig

      Pkt. 1.5 Die vorhandenen Geländehöhen dürfen auf den privaten Baugrundstücken um max. +/- 2,0m verändert werden. Als Bezugspunkt über NHN (§16…).

      Pkt. 3.2 entfällt vollständig

      Pkt. 6 „ … über die dargestellt ‚Alarmausfahrt‘ aus dem Plangebiet ausfahren. Zwischen 6.00 -  22.00 Uhr ist die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nach einem Einsatz über die Straße der Freiheit gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist die Einfahrt für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nach einem Einsatz nur über die ‚Alarmausfahrt‘ von der B104 aus zulässig.

(Der Text ist entsprechend durch den Planer anzupassen)

      Pkt. 7.2 entfällt vollständig

      Pkt. 7.4 entfällt vollständig

 

  1. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 sowie der dazugehörigen Begründung, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Abstimmungsergebnis ist gebunden an die o.g. Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

1