12.05.2022 - 6.3 Umbau Gemeindehaus - Planungsleistungen Leistun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, alle erforderlichen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren, sowie Leistungen von Sonderfachleuten zu beschaffen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung wird an das Amt Schönberger Land delegiert.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0