29.11.2022 - 6.7 Außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von Not...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 31.01.2023
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bauer erteilt, im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung, das Wort an Herrn Boest.
Herr Boest erläutert grob das Notfallkonzept der Gemeindewehrführung.
Es entsteht eine rege Diskussion zwischen den Mitgliedern der Gemeindevertretung. Abschließend besteht Einigkeit darüber, dass vier sogenannte KatSchutz-Leuchttürme (Notfallkonzept des Landkreises) bzw. die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) in der Gemeinde Lüdersdorf bei einer möglichen Energiemangellage errichtet werden bzw. versorgt werden können. Die Notstromaggregate sind für drei Feuerwehren in der Gemeinde sowie für ein weiteres öffentliches Gebäude (z. B. der Hort in Herrnburg oder die Sporthalle in Wahrsow) vorgesehen. Die Weiternutzung der Geräte ist gegeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Beschaffung gemeindlicher Notstromaggregate (3 Stück) in Höhe von 100.000,- € zu. Die Deckung erfolgt durch die Haushaltsmittel 12600.096000 Projekt 16 Feuerwehrgerätehaus Palingen.
Des Weiteren fasst die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung von Notstromaggregaten. Die Durchführung des Vergabeverfahrens wird an das Amt delegiert, die Zuschlagserteilung obliegt dem Bürgermeister und einem Stellvertreter.
Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung die Annahme des Leihgerätes seitens des Amtes, sodass der Gemeinde insgesamt vier Notstromaggregate zur Verfügung stehen.