23.03.2023 - 6.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hufmann gibt Erläuterungen zur Notwendigkeit der aktuellen Änderungen. Zur Erarbeitung des aktuellen Entwurfes erfolgten Abstimmungen mit der IAG. Hier wurden u. a. die Festsetzungen für die Bebauung überarbeitet und hinsichtlich der Ausgleichsbilanzierung optimiert. Es ergeht eine Diskussion zum Thema Firsthöhen z. B. für ein Multifunktionsgebäude im SO 3, basierend auf der baulichen Höhe eines geplanten Doppelmembrangasspeichers mit 15 m.

Zum Thema Brandschutz weist die Gemeinde darauf hin, dass kein Drehleiterfahrzeug vor Ort vorhanden ist.

Herr Rahn gibt Erläuterungen zum Doppelmembrangasspeicher und zum Multifunktionsgebäude.

Bezüglich der Zufahrtsstraße in das Gewerbegebiet sind im Weiteren vertragliche Vereinbarungen zwischen der IAG und der Gemeinde zu treffen.

Ferner wird das Thema ‚Windkraftanlagen‘ im B-Plangebiet besprochen. Dieses Thema war bisher nicht Bestandteil im Entwurf. Es erfolgt eine rege Diskussion über eine mögliche Lage von Windkraftanlagen innerhalb des B-Plangebietes sowie über Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinde, Schutzraum des Seeadlers und Abstände zum Splitter Bauhof - West. Die Genehmigungsbehörde für Windkraftanlagen ist generell das STALU.

Zur weiteren Behandlung des Themas Windkraftanlagen erfolgt unter den Anwesenden eine Einigung darauf, dass gemäß Beschlussvorschlag vorerst weiter verfahren wird. Sofern konkretere Ausarbeitungen über mögliche Standorte von Windkraftanlagen erarbeitet wurden, kann ggf. eine Änderung zum B-Plan erfolgen. Somit ist der aktuelle Stand des B-Plan nicht gefährdet.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den Erneuten Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie den Erneuten Entwurf II der Begründung mit Umweltbericht.
  2.  Der Erneute Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der Erneute Entwurf II der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Erneuten Entwurf II ortsüblich bekannt zu machen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kostenübernahme erfolgt durch die IAG – Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft in Selmsdorf.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0