04.04.2023 - 5.3 Antrag auf Wiederherstellung eines Weges im Dor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, erläutert den Sachverhalt. Gemäß Kommunalverfassung liegt mit der Antragstellung ein formeller Fehler vor. Für das Flurstück besteht, anders als im Schreiben dargestellt, seit 2013 ein Pachtvertrag. Die offene Diskussion zeigt, dass der Antrag durchaus als Hinweis aufgenommen werden sollte, um in der Gemeinde das weitere Vorgehen zu diesem Flurstück zu erörtern. In die weiteren Überlegungen zur Nutzung des Flurstücks müssen Kosten für die Vermessung des Flurstücks und die Verkehrssicherungspflicht einbezogen werden. Der tatsächliche Zustand des Weges müsste festgestellt werden.

Herr Bernhard Strutz stellt den Antrag zur Beauftragung des Amtes, den Bestand vor Ort überschläglich festzustellen und mögliche Kosten für die Vermessung und die erforderliche Verkehrssicherungspflicht zu schätzen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt folgt dem Antrag von Herrn Bernhard Stutz.

Der Antrag lautet: Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Bestand auf dem Flurstück 105, Flur 4 in Palingen vor Ort überschläglich festzustellen und mögliche Kosten für die Vermessung und die erforderliche Verkehrssicherungspflicht zu schätzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Gemeinde muss zunächst den Beschluss fassen, dass sie den Weg in Palingen wiederherstellen möchten bzw. die Machbarkeit von Seiten des Amtes geprüft werden soll. Dafür ist zur Sichtung vor Ort eine Absteckung erforderlich. Erst dann kann man den Aufwand erkennen. Für die Vermessung muss im Haushalt Geld zur Verfügung gestellt werden. 

 

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Anlagen zur Vorlage