16.11.2023 - 5.1 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert den Sachverhalt. Der Entwurf erfolgt im vereinfachten Verfahren und es sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Es erfolgt ein Austausch

  • zum Thema Baumfällung mit Ausgleich,
  • Erhalt eines schützenswerten Baumes sowie
  • Sicherung des Geländeversatzes zur vorhandenen Wohnbebauung und
  • Schutz vor Vernässung der tieferliegenden Grundstücke
  • die Planstraße wird als Privatstraße geregelt.

Die Art der Ausführung der Lärmschutzwand soll dann im städtebaulichen Vertrag geregelt werden, die Gestaltung soll der Ausführung des Wohngebietes Mühlenbruch entsprechen, gleiches soll gelten für die Beleuchtung und Oberfläche der Planstraße.

Der Anschluss des Wohngebietes nach Südost ist als Heckenstruktur geplant.

Die Überlegungen, die die  Gemeinde erarbeitet hat, sollen in die Erschließungsplanung mit übernommen sowie im städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.

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Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet am Mühlenbruch“ und die Begründung dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie der dazugehörigen Begründung, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage