16.11.2023 - 5.3 Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Status Beschluss:
- Autorisiert 06.02.2024
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hufmann erläutert den Sachverhalt.
Es ergeht ein Austausch über die Anmerkungen der TÖB, insbesondere über die Empfehlung des STALU, eine Biogasanlage zu untersagen.
Herr Rahn gibt Erläuterungen über technische Zusammenhänge von entstehenden Abgasen aus den vorhandenen Einrichtungen der Deponie. Eine Grünschnittannahme soll Material zur Anreicherung des Deponiegases liefern. Hier soll vorrangig geländeeigener Grünschnitt genutzt werden.
Die Gemeinde will ausschließen, dass ein erneutes Auslegungserfordernis durch Änderung des B-Planes vorgenommen werden muss und beabsichtigt, über einen städtebaulichen Vertrag mit der IAG, eine Ergänzung zur Begrenzung der Grünschnittannahme zu regeln.
Eine durch einen Verwaltungsrechtler erarbeitete Formulierung soll dann zum Tragen kommen. Ziel ist es, dass die Gemeinde über eine Vereinbarung zu einer Begrenzung der Anlieferung von Grünschnitt einen Einfluss behält.
Herr Rahn wird die Intention der Gemeinde zur Absprache mit in die Firma der IAG nehmen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt:
- Die Gemeindevertretung hat während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die privat vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
- Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem geregelt wird, dass eine evtl. entstehende Biogasanlage nur betrieben wird mit dem anfallenden Grünschnitt aus der Deponie, über RABA oder über den Wertstoffhof angenommenen Grünabschnitt.
Es ist zu klären, inwieweit die Annahme von Grünschnitt, der explizit für die Energiegewinnung angebaut wurde, unterbunden werden kann. Die Formulierung ist der Gemeindevertretung in der kommenden Sitzung vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Einwendern das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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17,5 MB
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