19.03.2024 - 5.2 Vergabe Fördermittel 2024

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es entwickelt sich unter den Ausschussmitgliedern eine kurze Diskussion zur Förderrichtlinie. Quintessenz dieser ist, dass in diesem Jahr eine Abweichung zur Einreichungsfrist der Anträge zugelassen wird. Die Anträge sind zur Beschlussfassung vorzulegen. Zu den mit der Vorlage 1/0570/2024 eingereichten Anträgen wird ebenfalls auf die Kriterien der Förderrichtlinie verwiesen. Hiernach ist eine Höchstgrenze von 500 €/Antrag festgelegt. Die lfd. Nr. 1 der Antragsliste wird folglich auf max. 500 € reduziert.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Anträge für 2025 bis zum 31.12.2024 einzureichen sind, so dass diese noch zur Haushaltsplanung 2025 ggf. Berücksichtigung finden können. Diese Regelung ist Bestandteil der erlassenen Förderrichtlinie.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Vergabe finanzieller Unterstützungen an die Antragsteller/Vereine gemäß der Anlage „Anträge finanzielle Unterstützung 2024“, jedoch nur bis zu einer Höhe von max. 500 Euro/Antrag.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0