19.03.2024 - 7.2 Vergabe Fördermittel 2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 15.05.2024
- Datum:
- Di., 19.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Jaqueline Hoppe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Finanzausschussvorsitzenden Herrn Hirndorf. Es folgt die Erläuterung des Sachverhaltes und die Empfehlung des Finanzausschusses, dass in diesem Jahr aufgrund der Neueinführung der Richtlinie für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel eine Ausnahme für verspätet eingehende Anträge zugelassen wird. Für die künftigen Jahre gilt, dass die Vereine bis zum 31.12. ihre Anträge für das Folgejahr stellen müssen, um ggf. eine Aufnahme bzw. Berücksichtigung im jeweiligen Haushaltsplan zu ermöglichen. Die Anträge sind ferner der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ferner ist die Höhe des Zuschusses auf max. 500 € je Antrag gemäß Richtlinie zu beschränken.
Herr Borrmann ergänzt den Sachverhalt und merkt an, dass Vereine durchaus auch mehrere Anträge für Veranstaltungen stellen und Zuschüsse erhalten können, sofern das Budget hierfür noch ausreichend vorhanden ist.
Zu den mit der Vorlage 1/0570/2024 eingereichten Anträgen wird ebenfalls auf die Kriterien der Förderrichtlinie verwiesen. Hiernach ist eine Höchstgrenze von 500 €/Antrag einzuhalten und folglich der Zuschuss zur lfd. Nr. 1 der Antragsliste von 1.300 € auf max. 500 € zu reduzieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
181,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
908,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1.018 kB
|