17.09.2024 - 10 Grundschule Selmsdorf - Auslagerung Regionalsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Status Beschluss:
- Autorisiert 06.01.2025
- Datum:
- Di., 17.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schulz gibt Erläuterungen zu den Anlagen.
Der Ausschussvorsitzende regt an, in dieser Sitzung die baulichen Themen in Form des Grundsatzbeschlusses zu behandeln und die pädagogisch, inhaltlichen Themen an den Ausschuss für Kultur und Soziales zu übergeben.
Der Bürgermeister erläutert die Situation der Hortbetreuung mit Hinblick auf einen Anspruch auf Hortbetreuung ab 2025.
Die modulare Bauweise wird besprochen. Ferner wird die Sicherstellung einer dauerhaften Nutzung, ggf. auch bei sinkender Schülerzahlen, erörtert.
Es besteht ein Widerspruch mit bisherigen Förderbedingungen in Bezug auf das Vorliegen der Baugenehmigung als Voraussetzung der Förderzusage. Für die modulare Bauweise wird der Auftrag an die Modulbaufirma als Planer und Ausführender vor der Erarbeitung der Bauantragsunterlagen erteilt. Das Thema Förderung konnte somit nicht abschließend besprochen werden. Es bestünde die Aussicht auf eine 65%ige Förderung.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Selmsdorf empfiehlt der Gemeindevertretung, den Grundsatzbeschluss zur räumlichen Auslagerung des Regionalschulteils zu fassen.
Hierfür wird ein separates Schulgebäude in Modulbauweise auf dem Gelände der gemeindeeigenen Flächen des Schul- bzw. Hortgeländes neu errichtet. Es entstehen die notwendigen Räumlichkeiten für eine Zweizügigkeit der Klassenstufen 5 und 6 in barrierefreier Ausführung.
Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 3.200.000,- € müssen über den Nachtragshaushalt 2025 bereitgestellt werden.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagserteilung werden an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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