17.12.2024 - 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gebiet zwischen Kaltenhofer Weg und Klützer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 umfasst zwei Änderungsbereiche und ist der Anlage 1 zu entnehmen.
  2. Die Änderungsbereiche werden wie folgt begrenzt.

Teilbereich 1:

  • im Norden: durch die bebauten Grundstücke Kaltenhofer Weg 1a und Klützer   Straße 2a,
  • im Osten: durch den Kaltenhofer Weg,
  • im Süden: durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b und Grünflächen,
  • im Westen: durch die Klützer Straße

Teilbereich 2

  • im Norden: durch das bebaute Grundstück Kaltenhofer Weg 1b,
  • im Osten: durch den Kaltenhofer Weg,
  • im Süden: durch das bebaute Grundstück Klützer Straße 2,
  • im Westen: durch Grünflächen auf dem Grundstück.
  1. Planungsziel besteht in der Nachverdichtung des Allgemeines Wohngebietes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt zu machen.
  3. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
  4. Mit den Vorentwurf ist die frühzeitige Information der Öffentlichkeit und die Abstimmung mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 01/2025 erfolgt

- Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt (13.02 2025 bis einschließlich 18.03.2025)

- TöB-Beteiligung wurde durchgeführt

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Anlagen zur Vorlage