01.09.2009 - 6 Satzung über die 15. Änderung des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den in der Anlage umgrenzten Bereich.

2.      Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Es handelt sich um den Bereich an der KITA in der Bahnhofstraße. Betroffen sind Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Herrnburg gemäß Abgrenzung des Geltungsbereiches, der als Anlage beigefügt ist.

3.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB bestimmt.

4.      Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich unter Bezugnahme auf § 13 BauGB und den Verzicht auf die Prüfung der Umweltbelange und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.

6.      In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

7.      Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen + 1

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Anlagen zur Vorlage