01.09.2009 - 6 Satzung über die 15. Änderung des Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 01.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die
Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den in der Anlage
umgrenzten Bereich.
2.
Die
Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Es handelt sich
um den Bereich an der KITA in der Bahnhofstraße. Betroffen sind Flurstücke der
Flur 1 der Gemarkung Herrnburg gemäß Abgrenzung des Geltungsbereiches, der als
Anlage beigefügt ist.
3.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren nach § 13 BauGB
bestimmt.
4.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich unter Bezugnahme auf § 13 BauGB und
den Verzicht auf die Prüfung der Umweltbelange und die
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ortsüblich bekannt zu machen.
5.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren nach § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
6.
In
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hingewiesen, dass
nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
ist.
7.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei
Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Anlagen zur Vorlage
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