06.10.2009 - 5.1 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert den nunmehr eingereichten Antrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Errichtung von Einzelhäusern statt Doppelhäusern in einer zweireihigen Bebauung“ im Bereich des Gärtnereiweges gegenüber dem Sportvereinsgrundstück. Die Anzahl der Wohneinheiten verändert sich nicht.

 

Herr Anton (Investor stag Bau) begründet die Änderung mit einer aktualisierten Marktorientierung.

 

Herr Schulz spricht die Folgelasten aus der Entwicklung von Baugebieten an.

Hierzu nehmen verschiedene Ausschussmitglieder Stellung. In einer der nächsten Bauausschusssitzungen soll hierzu beraten werden.

Folgekosten sind explizit darzustellen und nachzuweisen, um sie erheben zu können.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:

1.                  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung und billigt die Entwürfe der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf.

2.                  Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da sich die Baugebietsfläche nicht ändert; auch die Zahl an Wohneinheiten würde sich nicht verändern. Deshalb wird der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden im Verfahren nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt; es werden nur diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt, die berührt sind.

3.                  Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltprüfung und die Regelung zu Ausgleich und Ersatz nicht zusätzlich erforderlich werden.

4.                  In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.                  Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen + 1

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

17.11.2009  17:07:10    Behrens, Folke  - Termin angelegt: 18.11.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

17.11.2009  17:07:32    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.11.2009  17:49:39    Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

 

17.11.2009  17:49:45    Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

03.12.2009  14:14:00    Behrens, Folke  - Termin geändert: 03.12.2009 / Status auf "Geprüft" gesetzt

 

03.12.2009  14:14:04    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung: