20.10.2009 - 8.2 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 20.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Huzel erläutert die Vorlage.
Herr Arnold berichtet über die Beratung im
Bauausschuss.
Anschließend geht Herr Mahnel im Einzelnen auf
die Änderungen ein.
Frau Mansdorf möchte wissen, wie das letzte
Grundstück erschlossen ist.
Herr Schulz will, dass die öffentlichen
Parkplätze gesichert sind. Dies auch im Hinblick auf die derzeit noch unbebaute
Sportfläche.
Herr Mahnel gibt zu beiden Fragen Auskunft.
Herr Dr. Huzel weist darauf hin, dass es keine
aktuelle Planung für die Sportfläche gibt.
Beschluss
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung und billigt
die Entwürfe der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf.
2.
Das
Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da
sich die Baugebietsfläche nicht ändert; auch die Zahl an Wohneinheiten würde
sich nicht verändern. Deshalb wird der Öffentlichkeit durch
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden im Verfahren
nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
eingeräumt; es werden nur diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt, die berührt sind.
3.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltprüfung und die Regelung zu Ausgleich
und Ersatz nicht zusätzlich erforderlich werden.
4.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
5.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen,
dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Realisierung 2
15.11.2009 13:16:07 Schuhr, Volker - Termin angelegt: 15.11.2009
03.12.2009 15:08:09 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Holzerland / Termin geändert: 07.12.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
03.12.2009 15:08:40 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
Vermerk:
zur weiteren Veranlassung....
08.12.2009 10:47:36 Behrens, Folke - Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt
08.12.2009 10:47:49 Behrens, Folke - Termin geändert: 10.12.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
08.12.2009 10:48:03 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
08.12.2009 10:48:24 Behrens, Folke - Termin geändert: 14.12.2009
29.12.2009 13:40:33 Holzerland, Gesa - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Beteiligung erfolgt derzeit, Auslegung findet bis 20. Janunar 2010 statt.
29.12.2009 13:40:38 Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
16.03.2015 15:10:23 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 15:10:25 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
