27.04.2010 - 7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Datum:
- Di., 27.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Böhm bittet um
Korrektur der Bezeichnung der externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Hier
handelt es sich um das Flurstück 105/5 der
Flur 1, Gemarkung Duvennest.
Frau Mansdorf fragt nach
der Inanspruchnahme von Flächen für die Erschließung des B-Plans. Darauf
antwortet Herr Schuhr, dass diesbezüglich noch ein Gespräch mit dem SF
Herrnburg zu führen ist.
Herr Harder nimmt ab 19.47 Uhr an der Sitzung teil.
Auf die Kritik des Herrn
Böhm zu den Ausgleichsmaßnahmen bittet Herr Dr. Huzel diese Kritikpunkte im
Sinne der Gemeinde rechtzeitig im Verfahren insbesondere im Fachausschuss
(Bauausschuss) vorzutragen bzw. durch Fraktionskollegen vortragen zu lassen.
Der Beschluss soll um
Ziffer 10 wie folgt ergänzt werden:
10. Das Flurstück 105/5
der Flur 1, Gemarkung Duvennest wird für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Die
inhaltliche Ausgestaltung der Fläche ist im Nachgang vorzunehmen.
Zur Beschlussfassung
erklärt sich Herr Volkmar für befangen.
Beschluss
1.
Die
Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener
Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16. Die Stellungnahmen
werden nach ihrer Wichtung in
· Abwägungsrelevante Stellungnahmen
· Stellungnahmen mit Hinweisen und
· Stellungnahmen ohne Anregungen
gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
· zu berücksichtigende Stellungnahmen
· teilweise zu berücksichtigende
Stellungnahmen und
· nicht berücksichtigte
Stellungnahmen.
2.
Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von
Bedeutung für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg sind – in der
Begründung berücksichtigt.
3.
Das
Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben haben,
von dem Ergebnis der Abwägung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg
gegenüber der Schule unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.
Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den
Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht
erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
5.
Die
Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg
gegenüber der Schule wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt,
beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich
Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule.
7.
Die
Begründung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im Ortsteil Herrnburg
gegenüber der Schule wird gebilligt.
8.
Die
Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im
Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule ist nach Satzungsbeschluss
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im
Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
9.
In der
Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
10. Das Flurstück 105/5 der Flur 1, Gemarkung Duvennest
wird für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Die inhaltliche Ausgestaltung der
Fläche ist im Nachgang vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
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1,2 MB
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