21.10.2010 - 6 Satzung der Gemeinde Selmsdorf über den Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann gibt umfangreiche Eruterungen zu den vorliegenden Planunterlagen. Er geht insbesondere auf Änderungen in den Planunterlagen sowie auf den Verlauf der Zuwegung zu den Gärten und Garagen ein. Des Weiteren geht er detailliert auf die einzelnen Festsetzungen des B-Planes ein.

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Beschluss

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohngebiet Dr.-Leber-Straße" der Gemeinde Selmsdorf und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

3.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen