07.08.2012 - 9 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Selmsdorf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert kurz den Sachverhalt. Die Erschließung der entstehenden Hinterliegergrundstücke wird als Privatstraße empfohlen. Eine öffentliche Gehwegeverbindung zwischen Flöhkamp und Neue Reihe wird an dieser Stelle für nicht mehr als notwendig erachtet. Das dort bereits vorhandene gemeindliche Flurstück kann daher zum gegebenen Zeitpunkt dem derzeitigen Pächter zum Kauf angeboten werden. Der Name des Plangebietes wird in der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Unter dem Aspekt der vorgenannten Punkte erfolgt die Beschlussempfehlung des Bauausschusses.

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Beschluss

1.              r das in der Anlage dargestellte rd. 5.800 m² große Gebiet in der Gemeinde Selmsdorf, Ortslage Selmsdorf, gelegen südlich der Neuen Reihe und begrenzt durch das Baugebiet "Flöhkamp", umfassend die Flurstücke 245, 246/5, 178/3 (teilweise) sowie 178/4 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "..........." gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 21 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Die Gemeinde beabsichtigt mit dem B-Plan eine Nachverdichtung im zentralen Bereich der Ortslage Selmsdorf. Darüber hinaus reagiert die Gemeinde auf die anhaltende Nachfrage nach Grundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen