02.09.2014 - 6 Beratung zur Schulentwicklungsplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Behr Frau Lütgens-Voß vom Amt Schönberger Land und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Lütgens-Voß verweist zunächst auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Beratungsvorlage und teilt mit, dass der Landkreis die Schulträger aufgefordert hat, bis zum 30.09.2014 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Da die Aufforderung erst kurz vor Ferienbeginn bei der Verwaltung eingegangen ist, konnte die Vorlage nicht frühzeitiger erstellt werden, zumal die Schulen hier mit einzubeziehen sind.

Sodann erläutert Frau Lütgens-Voß ausführlich die Beratungsvorlage und geht hier insbesondere auf die zurückgegangenen Schülerzahlen und Prognosen ein. Sie erläutert die Schülerzahlen anhand der Tabellen gemäß Anlage 1 und weist darauf hin, dass zwischen 30 und 36 Schüler in der Vergangenheit ein anderes Schulangebot genutzt haben. Der Rückgang der Schülerzahlen konnte auch durch die Bildung der Diagnoseförderklassen (DFK) nicht ganz kompensiert werden. Sobald es keine DFK mehr gibt, muss mit einem leichten Rückgang der prognostizierten Schülerzahlen gerechnet werden.

 

Zu den DFK spricht kurz Frau Dr. Neumann (Gast in der Sitzung), Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg. Sie informiert, dass es künftig keine DFK mehr geben wird.

Die Ausschussmitglieder nehmen diese Information zur Kenntnis.

Frau Lütgens-Voßhrt mit ihren Erläuterungen fort und stellt dabei fest, dass der Bestand der Regionalen Schule mit Grundschule gesichert ist. Anschließend gibt sie Informationen zur Aufnahmekapazität in der Schule und teilt mit, dass die Beteiligung der Schulkonferenz zur vorliegenden Stellungnahme noch aussteht, da sich auch die Schulkonferenz erst neu konstituieren muss. Des Weiteren geht Frau Lütgens-Voß auf den Schuleinzugsbereich ein, der seit der letzten Schulentwicklungsplanung nunmehr zusammengeführt wurde. Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollte der Schuleinzugsbereich nicht vendert werden.

 

In der anschließenden Aussprache fragt Herr Callies nach, warum Papenhusen und Blüssen noch im Schuleinzugsbereich enthalten sind. Frau Lütgens-Voß teilt dazu mit, dass die Kinder aus Papenhusen und Blüssen noch in Schönberg beschult werden und man sollte daran nichts ändern, es sei denn die Gemeinde selbst stellt den Antrag, die Kinder nicht mehr in Schönberg beschulen zu lassen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt:

I.              Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 – 31.07.2011

              sowie im Prognosezeitraum 01.08.2011 31.07.2016

a)   Klassenstufen 1 4

              Im Planungszeitraum 2015/16 bis 2019/20 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 225 und 260 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann eine Dreizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

              Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 215 und 237 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird ebenfalls eine Drei- bzw. Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 4 angenommen. Die geforderte Schülermindestzahl kann gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

b)              Klassenstufen 5 bis 10

              In den Klassenstufen 5 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 209 und 253 Schülern. Im Planungszeitraum wird durchgängig eine Zweizügigkeit erwartet.

              Im Prognosezeitraum 2020/21 bis 2024/25 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 273 und 304 Schülern. Auch im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

              Die Bestandsfähigkeit der Schulart Regionale Schule ist somit nachgewiesen.

 

              Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.

 

Die erarbeitete Schülerprognose beruht ausschließlich aus den Daten des Melderegisters (Schuljahre 2015/16 bis 2020/21), wobei mit einem Wechsel von 1/3 der Schüler ab der Klassenstufe 7 an das Gymnasium gerechnet wird. Die Darstellung der Schülerströme ab dem Schuljahr 2015/16 berücksichtigt nicht die Auswirkungen der freien Schulwahl ab Klassenstufe 5 und deren Auswirkungen auf die Anzahl der Klassen je Jahrgangsstufe.

 

II.         Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)

Die Schulraumbilanzen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Beide Schulen verfügen insgesamt über eine moderne Ausstattung.

 

Die Sportraumbilanzen konnten insgesamt stark verbessert werden.

Im Jahr 2006 wurde eine Dreifeld-Sport und Mehrzweckhalle in Betrieb genommen. Damit stehen ausreichend Innenflächen für den Schulsport zur Verfügung. Im Jahr 2011 wurde ein Bolzplatz mit     100 m Laufbahn und Weitsprunganlage errichtet. Damit steht ein weiterer Sportplatz für den Schulsport zur Verfügung.

 

  1.    Einzugsbereiche

Für die Regionale Schule Schönberg mit Grundschule gilt zurzeit folgender Einzugsbereich:

-          Groß Siemz (Groß Siemz, Klein Siemz, Lindow, Torisdorf)

-          Lockwisch (Dorf Lockwisch, Hof Lockwisch, Petersberg)

-          Niendorf (Niendorf, Bechelsdorf, Ollndorf, Törpt)

-          Grieben (Grieben, Zehmen)

-          Menzendorf (Menzendorf, Lübsee, Lübseerhagen, Rottensdorf)

-          Stepenitztal (Papenhusen, Blüssen)

-          Roduchelstorf (Roduchelstorf, Cordshagen)

-          Stadt Schönberg und Ortsteile

 

              Vor dem Hintergrund der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht               verändert werden. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, weitere Schüler               aufzunehmen.

 

  1. nftige Schulstruktur

Regionale Schule mit Grundschule, Dassower Straße mit einer Außenstelle des Grundschulteils am Standort der früheren Grundschule Am Oberteich.

 

Die Stadt Schönberg ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. r die künftige Weiterentwicklung der Stadt Schönberg ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl die Grundschule als auch die Regionalschule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten und Gewerbeflächen muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

08.09.2014  09:55:57    Waschow, Heike  - Termin angelegt: 08.09.2014

 

08.09.2014  09:56:07    Waschow, Heike  - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich I --> (offen)

 

28.10.2014  15:24:22    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

28.10.2014  15:24:26    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

28.10.2014  15:24:28    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage