27.01.2015 - 8 Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Lüdersdorf, So...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürger erhält die Möglichkeit das Projekt noch einmal kurz darzustellen.

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Beschluss:

1.              Die Gemeindevertretung stellt fest, dass von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen               abgegeben wurden.

              Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten               Anregungen hat die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen und mit dem               nachstehenden Ergebnis geprüft (siehe Anlage 1). Diese Anlage wird zum Beschluss               genommen.

              - berücksichtigt werden Anregungen von:

              - Landkreis Nordwestmecklenburg

              - Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

              - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

              - Zweckverband Grevesmühlen

              - Wasser- und Bodenverband Stepenitz/Maurine

              - teilweise berücksichtigt werden Anregungen von: BUND M-V e.V.

              - nicht berücksichtigt werden Anregungen von: keine

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher               Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe               der Gnde in Kenntnis zu setzen.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Lüdersdorf,

              Sonstiges Sondergebiet „Reiterhof mit Wochenend- und Ferienhäusern“r den Bereich               des ehemaligen Kasernenstandortes im Ortsteil Schattin, bestehend aus der               Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B als Satzung. Die Begründung des               Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

4.              Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf               Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als               Satzung beschlossen.

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 9 nach Wirksamwerden der 2.               Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf               ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 9               mit Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung zur               Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über               den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung