10.09.2015 - 6 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 10.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hufmann.
Herr Hufmann erläutert den bisherigen Fortgang der Fortschreibung und geht sodann im Detail auf die vorzunehmenden Änderungen ein. Hierbei geht es insbesondere um die Ausweisung von Wohnbauflächen auf Nachweis, Korrektur von Schutzgebieten, Bauschutzbereich Flughafen Lübeck sowie die Deklarierung der gewerblichen Flächen an der Deponie Selmsdorf in ein SO Gebiet zur besseren Steuerung der Nutzung. Alles zusammen zieht eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs nach sich.
Herr Jacobsen von der IAG erläutert und begründet die Gewerbegebietsausweisung als Gewerbeflächen mit dem Ziel der Ansiedlung von Betrieben aus dem Umfeld der regenerativen Energie.
Hierzu erfolgt eine Erörterung.
Ein weiterer Punkt ist die Klein-/Nutztierhaltung in Ortslagen (faktisch allgemeine Wohngebiete).
Die Erweiterung des Windparks im Bereich des B-Planes Nr. 15 bedarf der Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes.
Nach Abschluss der Erörterung gibt der Bauausschuss folgende Empfehlung ab:
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der erneute Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung sowie der erneute Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der erneute Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung sowie der erneute Entwurf der Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die geänderten oder ergänzten Teile sind in der Bekanntmachung zu benennen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den vorgenommenen Änderungen berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB (beschränkte Beteiligung) aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
13.10.2015 10:15:17 Behrens, Folke - Termin angelegt: 13.10.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
13.10.2015 10:15:23 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
20.10.2015 17:49:16 Behrens, Folke - Termin geändert: 30.10.2015
09.11.2015 10:13:07 Behrens, Folke - Termin geändert: 31.12.2015
05.01.2016 09:49:48 Behrens, Folke
Termin geändert: 31.03.2016
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
08.01.2016 12:45:22 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
24.07.2017 12:45:58 Schuhr, Volker
Status auf "Geprüft" gesetzt
24.07.2017 12:46:01 Schuhr, Volker
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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