19.11.2015 - 9 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Herr Sadler übergibt das Wort an Frau Liedtke.

Frau Liedtke informiert, dass zum Darlehen 1100033010 aus dem Kommunalen Aufbaufonds (Neubau GS und Mehrzweckhalle Lüdersdorf) erneut eine befristete Anpassung des Zinssatzes an die derzeitigen Kapitalmarktbedingungen erfolgte. Der zuvor herabgesetzte Zinssatz von 1,15 % wird bis zum 31.12.2018 auf nunmehr 0,25 % gesenkt! Eine entsprechende Kapitalmarktentwicklung vorausgesetzt, gelten im Anschluss daran die ursprünglich vereinbarten Konditionen, somit ab 01.01.2019-30.06.2023: 1,45 % p.a. und ab 01.07.2023: 2,50 % p.a. Hieraus ergibt sich in der Zeit vom 01.01.2016 - 01.07.2019 eine Zinsersparnis zum vorherigen Zins- und Tilgungsplan in Höhe von insgesamt 14.236,12 €. Da es sich um ein Darlehen mit gleichbleibender Leistung handelt, reduziert sich folglich auch die Tilgungsleistung, daraus resultiert letztlich eine Verlängerung der Laufzeit des Darlehens um 1/2 Jahr.

 

Auch zum Darlehen 1100064810 (Neubau/Sanierung der RS mit GS) erfolgte eine weitere befristete Anpassung des Zinssatzes von 1,15 % auf 0,25 % bis 31.12.2018. Im Anschluss daran gelten ebenso die ursprünglich vereinbarten Konditionen, entsprechende Kapitalmarktentwicklung vorausgesetzt. Mithin ab 01.01.2019-30.06.2023: 1,45 % ab 01.07.2023: 2,95 %. Hieraus ergibt sich in der Zeit vom 01.01.2016 - 01.07.2019 für die Gemeinde Lüdersdorf eine Zinsersparnis zum vorherigen Zins- und Tilgungsplan in Höhe von insgesamt 43.616,50 €. Die jährliche Annuität der Leistungen per 01.07. und 01.01. verbleibt, es erfolgt hier also keine Herabsetzung der Tilgungsleistung.

 

Herr Dr. Huzel und auch die Mitglieder des Finanzausschusses sprechen sich dafür aus, dass auch zum Darlehen 1100033010 keine Herabsetzung der Tilgungsleistungen bis zum 31.12.2018 erfolgen soll. Die Möglichkeit einer Sondertilgung wird durch das LFI M-V auch vorfälligkeitsfrei gewährt.

 

Am 20.11.2015 hat Frau Liedtke somit den Antrag auf Hochsetzung der jährlichen Annuität von nunmehr 30.661,79 € auf die ursprüngliche Leistung von 36.356,30 € gestellt. Diese Möglichkeit kann das LFI jedoch nicht realisieren, da diese Variante technisch mit einem zu hohen Aufwand verbunden wäre und sich die Laufzeit zudem massiv verkürzen würde. Denkbar wäre lediglich die Möglichkeit einer Sondertilgung, die dann separat angewiesen werden muss. Das Schreiben wird der Sitzungsniederschrift als Anlage zur weiteren Beratung beigefügt.

 

Ferner wird berichtet, dass es erstmals Fördermittel für Straßenoberflächen- bzw. Straßendeckensanierungen in Höhe von 75 % bis 2019 gibt. Der FB III stellt bereits für alle Kommunen die förderfähigen Straßen zusammen und stellt entsprechende Anträge. Die Eigenanteile werden vom FB für die HH-Jahre 2016-2019 ermittelt und zur Haushaltsplanung angemeldet.

 

Am 20.11.2015 wurde vom FB III mitgeteilt, dass die Banketten nicht gefördert werden.

 

Nachdem keine weiteren Anfragen und Informationen folgen, schließt Herr Sadler den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.53 Uhr. Es folgt eine kurze Unterbrechung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung
 

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Anlagen