02.12.2015 - 5.1 Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert die Beratungsvorlage und berichtet vom Bürgermeistergespräch beim Landkreis Nordwestmecklenburg hierzu.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2015 um die Aufstellung einer Klarstellungssatzung zu ergänzen. Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben erfolgt gemäß § 34 i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Ortslage Klein Neuleben, gelegen südwestlich der Raddingsdorfer Straße (Landesstraße L02). Der Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Durch die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollen die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortes Klein Neuleben festgelegt und die als Außenbereich zu betrachtenden Flächen der Flurstücke 82/3 (teilw.), 24/5, 24/6 und 79/1 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Neuleben, in den im Zusammenhang bebauten Ort einbezogen werden. Mit der Satzung soll somit für die Ergänzungsflächen Baurecht gemäß den Festsetzungen des § 34 BauGB geschaffen werden.

3.Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

4.Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben einschließlich der Begründung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Den berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Anmerkung der Verwaltung:

Vor Einleitung des Verfahrens ist seitens der Verwaltung der städtebauliche Vertrag bezüglich der Kostenübernahme mit dem Antragsteller abzuschließen.

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Realisierung 2

 

 

14.01.2016  17:06:21    Behrens, Folke 

Termin angelegt: 31.03.2016

 

14.01.2016  17:06:41    Behrens, Folke 

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

14.01.2016  17:06:47    Behrens, Folke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

26.01.2016  09:19:00    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Vertrag ist zwecks Beschlussfassung und Unterzeichnung im Allris.

 

11.03.2016  09:31:20    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

GV Beschluss wurde zwischenzeitlich gefasst. Vertrag ist ebenso unterzeichnet. Die Beteiligungen laufen.

 

11.03.2016  09:32:26    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

06.12.2019  08:12:01    Behrens, Folke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

06.12.2019  08:12:39    Behrens, Folke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

Vermerk:

Die Satzung ist rechtskräftig und das Vertfahren abgeschlossen

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Anlagen zur Vorlage