08.12.2015 - 7 Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel begrüßt Frau Ahrens vom Büro Stadt- und Regionalplanung. Frau Ahrens erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage. Anschließend berichtet Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel vom Gespräch beim Landkreis zu der Thematik.

Herr Gemeindevertreter Harder weist darauf hin, dass bei Baumaßnahmen in dem Plangebiet darauf zu achten ist, dass dort Meliorationsleitungen vorhanden sind.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2015 um die Aufstellung einer Klarstellungssatzung zu ergänzen. Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben erfolgt gemäß § 34 i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Ortslage Klein Neuleben, gelegen südwestlich der Raddingsdorfer Straße (Landesstraße L02). Der Geltungsbereich der Satzung ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Durch die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollen die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortes Klein Neuleben festgelegt und die als Außenbereich zu betrachtenden Flächen der Flurstücke 82/3 (teilw.), 24/5, 24/6 und 79/1 (teilw.) der Flur 2 in der Gemarkung Neuleben, in den im Zusammenhang bebauten Ort einbezogen werden. Mit der Satzung soll somit für die Ergänzungsflächen Baurecht gemäß den Festsetzungen des § 34 BauGB geschaffen werden.

3.Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

4.Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben einschließlich der Begründung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Den berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

13 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage