12.04.2016 - 6 Haushaltssatzung des städtebaulichen Sonderverm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sandmann hinterfragt, warum Herr Necke unter § 4 der Haushaltssatzung den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit weiterhin bei 5 Millionen Euro belassen hat und noch Planzahlen in der Finanzplanung 2017 enthalten sind. Es besteht als Stichtag der 31.12.2016 für die Beendigung der Entwicklungsmaßnahme.

 

Es erfolgt letztlich folgende Abstimmung:

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens Herrnburg-Nord für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

Hinweis der Verwaltung:

Herr Necke hat den Höchstbetrag der Kassenkreditlinie unverändert belassen, da zu diesem Höchstbetrag der Kassenkredite seinerzeit eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erteilt wurde. Die Planzahlen für 2017 ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan des Entwicklungsträgers.

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Anlagen zur Vorlage