16.01.2018 - 5 2. Beratung zum HH 2018

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zur Erläuterung der Mittelanmeldung hinsichtlich der Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Gewerbegebiet Süd“ wird Herrn Lenschow von der LGE das Wort erteilt.

Herr Lenschow erklärt, dass zur zeitnahen Realisierung der Grundstücksankäufe als 1. Schritt die Einplanung der benannten Investitionskosten von ca. 4.8 Millionen Euro, laut vorliegender Wirtschaftlichkeitsdarstellung, in den Haushaltsplan 2018 zwingend notwendig ist, um so den Grundstückseigentümern konkrete Angebote unterbreiten und kurzfristig Notartermine vereinbaren zu können. Um eine höchstmögliche Sicherheit zur Komplettumsetzung der Maßnahme zu gewährleisten, würden die Vertragsabwicklungen im „Paket“ erfolgen, heißt, erst wenn Verkaufszusagen für alle relevanten Flächen vorhanden sind. Als 2. Schritt kommt dann erst der Finanzierungsaufwand für die weitere Planung der Erschließungsmaßnahme. So besteht immer noch die Möglichkeit, dass die weiteren Schritte nicht ausgelöst bzw. schon Haushaltsmittel mitunter durch Kreditaufnahmen bereitgestellt werden, wenn es schon in der Phase des 1. Schrittes an den Grundstücksankäufen scheitert.

Da Tilgungsleistungen erst mit Eingang der Kaufpreise erfolgen und die Einnahmen voraussichtlich nicht im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung liegen, soll die Vorfinanzierung in diesem Fall in Form von Flexkrediten erfolgen, da hierbei lediglich die Zinsen gezahlt werden. Insofern sind die Zinsen für die Abwicklungsvariante flexibel und höher anzusetzen (derzeit ca. 1-1,5 %).

 

Die Verfahrenszeit für die erste Planphase ist derzeit noch nicht abschätzbar, da die Ankaufsflächen mitunter verpachtet sind und der Käufer in die Pachtverträge als neuer Verpächter einsteigt. Die Pachteinnahmen könnten dann zur Deckung der Kreditzinsen eingesetzt werden. Die verbleibenden Vertragslaufzeiten der einzelnen Pachtverträge sind noch nicht bekannt.

 

Herr Dr. Huzel berichtet ferner, dass die Nachfrage für Gewerbeflächen durchaus besteht und aufgrund der Entwicklung der Bodenpreise eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme erstrebenswert wäre.

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr zu diesem Sachverhalt bestehen, verabschieden sich die Herren und es folgt die weitere Prüfung und Überarbeitung der Mittelanmeldung 2018.

 

Erneut wird der unter dem Produkt Brandschutz: 12600.071 Projekt 12600 beantragte Kommandowagen mit einem Anschaffungswert von 40.000 € angesprochen. Es fehlt immer noch eine hinreichende Begründung der Notwendigkeit dieser Anschaffung und darüber hinaus gibt es bereits einen Einsatzleitwagen.

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die Streichung der hierfür eingeplanten Haushaltsmittel.

Unter 12600.5612 wurden Aufwendungen für Aus- und Fortbildungen u.a. für die Landesschule Schleswig-Holstein bzw. Hamburg eingeplant, da eine zeitnahe Ausbildung an der Feuerwehrschule des Landes M-V aufgrund der hohen Anmeldedaten und nicht ausreichend vorhandenen Dozenten nicht möglich ist.

Herr Thiel weist darauf hin, dass die Ausbildungserfordernisse gezielt zu prüfen sind und ggf. eine Beschlussfassung zeitnah über eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen könnte.

 

Die unter dem Produkt 54101.5233 enthaltenen Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von 205.000 € setzen sich einerseits aus den Sanierungsmaßnahmen der Straßenrisse und andererseits aus den Brückenprüfungs- und sanierungsarbeiten der A20 Zufahrten, der Reinigung der Bushaltestellen und der Gehwege OL Palingen zusammen.

 

Frau Zacharias spricht an, dass aufgrund der hohen Bankettpflege die Möglichkeit des Radwegeausbaus geprüft werden könnte. Hierdurchrde sich perspektivisch der Unterhaltungsaufwand für die Bankettpflege reduzieren und der Ausbau der Radwege wird darüber hinaus gefördert.

Hier müsste jedoch die Möglichkeit dieser Variante im Bauausschuss geprüft werden.

 

Zu dem unter Projekt 57100.5629 geplanten Ansatz von 25.000 € wird der Fachbereich IV um eine Information gebeten, ob die hierunter geplanten Abrechnungen von Dienstleistungen der LGE nach Stundenaufwand oder aber als Festbetrag erfolgen.

 

Ferner wird um eine Information des FB I gebeten, ob für die Förderung bzw. Unterstützung der kulturellen Angebote für Senioren (28100.5419) Zuschüsse durch den Landkreis gewährt bzw. beantragt werden können.

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Realisierung 2

 

 

27.03.2018  10:51:32    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 27.03.2018

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Anlagen zur Vorlage