23.04.2019 - 8 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Or...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorschlag wird unter Nr. 1 Absatz 2 wie folgt ergänzt:

Das in der Anlage beigefügte Plangebiet.

Sodann ergeht folgender

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 Ortslage Kleinfeld östliche Erweiterung“ der Stadt Schönberg. Die Aufstellung ist im Verfahren nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren vorgesehen. Der Bebauungsplan ist als Bebauungsplan nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Das in der Anlage beigegte Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch die Landesstraße, die Schönberg und Dassow verbindet,

-          im Süden durch die Dorfstraße,

-          im Westen durch die vorhandene Ortslage.

  1. Die Planungsziele bestehen in folgendem:

-          planungsrechtliche Vorbereitung einer einzeiligen Bebauung straßenbegleitend,

-          Regelung zur straßenbegleitenden Bepflanzung; ggf. im Zusammenhang mit dem Straßenprojekt,

-          Schaffung der Voraussetzungen für eine ortstypische und dorftypische Bebauung,

-          Regelung der Belange der Ver- und Entsorgung; insbesondere der Abwasserbeseitigung,

-          ggf. Überprüfung der Anforderungen an den ausreichenden Schallschutz,

-          Überprüfung der Umweltbelange, jedoch ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrliche Nutzung des Flurstückes 37/1 als Baustraße/Umleitungsstrecke während der Bauzeit der Dorfstraße Kleinfeld mit dem Eigentümer zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

21.05.2019  10:49:24    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 21.05.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

22.05.2019  09:22:46    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

22.05.2019  09:22:48    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

22.05.2019  09:22:55    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage