19.09.2019 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 "Deponie ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da das Verfahren zum B-Plan Nr. 18 bereits seit 2011 läuft und im Ausschuss 3 neue Mitglieder sind und Herr Lüth zeitweise nicht dabei war, wurde Herr Hufmann vom gleichnamigen Planungsbüro gebeten, etwas weiter in der Vergangenheit auszuholen, um alle mitzunehmen. Anstoß des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 war in 2011 die Vorlage der IAG eines Bauantrages für eine Klärschlammtrocknungsanlage. Dabei war es Ziel der Gemeinde, zukünftig planungsrechtlich die Bebauung der Flächen außerhalb des planfestgestellten Deponiekörpers zu regeln. Dabei ist deutlich klarzustellen, dass die Gemeinde auf die planfestgestellten Flächen des Deponiekörpers keinen Zugriff hat. Es ist nicht Aufgabe des B-Plans zu regeln, ob es eine Deponie sein darf oder nicht. Im B-Plan sind nachrichtlich alle Genehmigungen übernommen worden, es sind 9 Sondergebiete dargestellt, in der Mitte der planfestgestellte Deponiekörper. Ziel ist es, die haupt- und nebengewerblichen Anlagen mit dem Bebauungsplan zu steuern. So wurde in den Gremien erarbeitet, was in den einzelnen Sondergebieten zulässig sein soll. Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens kam die Frage der IAG zur Neuregelung der Erschließung sowie das Sondergebiet SO 9 mit einer Größe von ca. 10 ha. Das Gebiet soll rechtlich und inhaltlich losgelöst von der Deponie arbeiten und im Gegensatz zur IAG öffentlich zugänglich sein. Vor diesem Hintergrund sind Sicherheitsaspekte im Kontext zu berücksichtigen. Im B-Plan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Erschließungs- bzw. Eingangssituation neu zu regeln. Es wurden Nutzungskataloge beraten, darunter auch Regenerative Energien wie Windanlagen, die jedoch wegen des nahegelegenen Adlerhorstes wieder zerschlagen wurden.

Mit dem letzten offiziellen Stand des Entwurfes von Juni 2018 wurden im Dezember 2018 Änderungen, u.a. in den Festsetzungen für die Erschließung von öffentlich in privat vorgenommen. Es erfolgte auf Forderung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg (UNB) eine Überarbeitung der Ausgleichsbilanzierung unter Berücksichtigung von größeren Wirkzonen. Damit erhöhte sich der erforderliche Ausgleich von 250.000 KFÄ auf 650.000 KFÄ. Nach Optimierung und Abstimmung mit der UNB sind letztlich noch 570.000 KFÄ auszugleichen. Damit wird für das Verfahren der Beschluss für einen Erneuten Entwurf zur Beteiligung erforderlich.

2 Sachverhalte sind in den Erneuten Entwurf noch nicht eingearbeitet, da es hierzu noch keine abgeschlossenen Ergebnisse gibt:

Das ist a) die Höhe der zulässigen Schornsteine und

b) die Festsetzung zu gefährlichen Stoffen

 

zu a)

Herr Teggatz fragt an die IAG, aus welchem Grund die Schornsteinhöhe 25 m sein soll.

Frau Kobel und Herr Jacobsen berichten, dass sie sich an der vorhandenen Restabfallbehandlungsanlage als Beispiel orientiert haben, die eine Schornsteinhöhe von 25 m hat. Derzeit liegen keine aktuellen Ansiedlungsbegehren vor. Die genauen Schornsteinhöhen richten sich ansonsten nach den Regelwerken des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie nach den Vorschriften in Form von Verordnungen (RABA) zur Abluftbehandlung. Für die 25 m Höhe wurde eine Visualisierung an verschiedenen vorab ausgesuchten Standorten für den worst case überprüft.

Im Weiteren Zuge der Diskussion kommt die Frage auf, wie die 16 m Höhe im B-Plan zustande gekommen sind. Es war nicht mehr nachvollziehbar. Zu Beginn war im B-Plan die Festsetzung mit 25 m Höhe enthalten. Im Zuge der weiteren Überarbeitung gab es dann Diskussionen und eine Runterregelung auf 16 m.

Vom Grundsatz her ist festzustellen, dass die Abluftbehandlung im Rahmen des Antrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft wird und eine höhere Verdünnung bei höheren Schornsteinen vorliegt.

 

zu b)

Es entsteht hierzu eine konstruktive Diskussion.

Die Vertreter der IAG erläutern noch einmal ausführlich, wenn die Festsetzung zur Entstehung gefährlicher Stoffe rausgenommen wird, dann ist jeglicher Umgang mit Recyclingprodukten im Gewerbegebiet nicht möglich. Gefährliche Stoffe dürfen natürlich kein Zielprodukt sein, sind aber als Zwischenprodukt nicht vermeidbar. Ausgeschlossen werden im Gewerbegebiet Behandlungsanlagenr gefährliche Stoffe. Je nach Art von gefährlichen Abfällen, die als Nebenprodukt entstehen, müssen diese abtransportiert werden. Zudem erfolgt eine zusätzliche Prüfung im Rahmen des BImschG-Antragsverfahren trotz Vorhandensein eines Bebauungsplanes.

Auf die Frage zu schwach radioaktiven Abfällen folgt die Information, dass diese Abfälle auf Hausmülldeponien nicht gelagert werden dürfen und eine Vermischung zur Minimierung der Grenzwerte ist per Gesetz verboten und stellt eine kriminelle Handlung dar. Nur frei gemessene Abfälle sind auf Deponien zulässig.

Hauptziel des Gewerbegebietes ist die Herstellung von Sekundärrohstoffen. Recycling bedeutet die stoffliche Wiederverwertung. Ziel ist es, einen Großanteil der eingegangenen Stoffe wiederzuverwerten. Beim Restabfall ist es nicht immer vermeidbar, dass auch gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV entstehen (z. B. Altöl).

 

Der Bauausschussvorsitzende beantragt sodann eine kurzfristige Unterbrechung zur Abstimmung unter den Fraktionen und Ausschussmitgliedern.

Diese verlassen zur Abstimmung den Raum.

Um 20:45 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt im Textteil B, Punkt 1.11 einschließlich im Text der Begründung (S. 21), 3. Absatz

„Innerhalb des festgesetzten Sonstigen Sondergebietes SO 9 sind unzulässig...“ Satz 2 wie folgt zu ändern:

Anlagen, bei denen als Hauptziel gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entstehen.

 

Textteil B, Punkt 1.14 einschließlich Text der Begründung (S. 25) ist die Höhe von 16 m wie folgt zu ändern:

Innerhalb des festgesetzten Sonstigen Sondergebietes SO 9 sind Schornsteine, Silos und Masten abweichend von den Festsetzungen in der Nutzungsschablone mit einer maximalen First-/Höhe von 25,0 m über den Bezugspunkt zulässig.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt unter Beachtung der vorstehenden Änderungen die Beschlussfassung des erneuten Entwurfes.

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf vom 12.04.2108 wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage               Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem erneuten Entwurf ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

01.11.2019  09:27:46    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 01.11.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

04.11.2019  11:53:26    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 04.11.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

04.11.2019  11:53:29    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

05.12.2019  09:03:26    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Sachverhalt nach BA zur Kenntnis genommen.

 

05.12.2019  09:03:39    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

07.01.2020  17:37:57    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.01.2020  17:38:02    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage