08.10.2019 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert anhand der Vorlage den Sachverhalt ausführlich und gibt einen historischen Überblick.

Frau Zacharias stellt den Antrag, dass als Zusatz zur Ziffer 2 im Beschlussvorschlag erster Spiegelstrich folgendes ergänzt wird:

Aufgrund des § 38 Wasserhaushaltsgesetz ist eine Bebauung sowie gärtnerische Nutzung im Bereich eines 7 m Streifens zum Graben zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen.

 

Herr Bauer nimmt hierzu insoweit Stellung, dass er keine Notwendigkeit dieser Detailprüfung im Rahmen des Vorentwurfstadiums sieht. Als Planungsziel ist bereits die Überprüfung der Umweltbelange enthalten. Darüber hinaus liegt die Grabenfläche außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung zum vorstehenden Antrag von Frau Zacharias.

Abstimmungsergebnis:

1 Ja-Stimme

5 Gegenstimmen

1 Enthaltung

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lüdersdorf „An der Mühlenstraße“r den süstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf. Die Aufstellung ist im Verfahren nach § 13b BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren vorgesehen. Der Bebauungsplan ist als Bebauungsplan nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

­               im Norden:  durch die hlenstraße,

­               im Osten: durch vorhandene Bebauung an der Mühlenstraße, Haus Nr. 49 

­               im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft, 

­               im Westen:  durch vorhandene Bebauung an der Mühlenstraße, Haus Nr. 39

  1. Die Planungsziele bestehen in folgendem:

­          Planungsrechtliche Vorbereitung einer Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich über eine Zufahrt von der „hlenstraße“.

­          Die Zufahrt von der Mühlenstraße ist als Privatstraße vorgesehen. Sie kann entweder als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung oder als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten beachtet werden.

­          Regelung der Belange der Ver- und Entsorgung; insbesondere der Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung.

­          Überprüfung der Umweltbelange, jedoch ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

01.11.2019  09:41:05    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 01.11.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

04.11.2019  14:41:53    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 04.11.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

04.11.2019  14:41:55    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

04.11.2019  14:42:01    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage