22.10.2019 - 7 Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst führt Herr Bürgermeister Dr. Huzel in das Thema ein und bittet Herrn Gemeindevertreter Arnold, die Wertgrenzen in die den Gemeindevertretern vorliegende Liste aufzunehmen. Diese Beträge sollen dann von der Amtsverwaltung in den Text der Hauptsatzung eingearbeitet werden (die Liste ist beigefügt).

 

  1. Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die in der beigefügten Liste aufgeführten Beträge.

Abstimmungsergebnis

einstimmig mit 13 Ja-Stimmen

 

  1. Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, den Text des § 10 Abs. 4 wie folgt zu ändern:

Die Gemeindevertretung bildet gem. § 36 Abs. 2 S. 5 KV M-V einen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Finanzwirtschaft. Er besteht aus 3 Mitgliedern. Eine mehrheitliche Besetzung mit Mitgliedern der Gemeindevertretung ist nicht erforderlich. Es können sachkundige Einwohner in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen werden. Stellvertretende Mitglieder werden gewählt. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.

Abstimmungsergebnis

einstimmig mit 13 Ja-Stimmen

 

  1. Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 11 Abs. 4 ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig mit 13 Ja-Stimmen

 

  1. Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, den Text des § 12 Abs. 3 wie folgt zu ändern:

Die erste stellvertretende Person der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 EUR, die zweite stellvertretende Person der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters in Höhe von 300 EUR. Zudem wird den stellvertretenden rgermeistern für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der Entschädigung des Bürgermeisters nach Abs. 2 pro Tag der Vertretung gewährt. Nach drei Monaten Vertretung erhält die Stellvertretung des Bürgermeisters die volle Aufwandsentschädigung nach Abs. 2. Damit entfällt die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung nach Satz 1.

Abstimmungsergebnis

einstimmig mit 13 Ja-Stimmen

 

  1. Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die Dauer der Einwohnerfragestunde (§ 5) auf 30 Minuten zu ändern.

Abstimmungsergebnis

10 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

3 Enthaltungen

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

Wertgrenze  

§ 9 Abs. 4 Liefer- und Dienstleistungen: über 25.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR

 

§ 9 Abs. 4 Bauleistungen: über 50.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR

 

Wertgrenze § 11 Abs. 3 Unterzeichnung:   einmalig 1.500,00 EUR                                                                                                                 wiederkehrend 500,00 EUR

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

13 Ja-Stimmen

 

Frau Gemeindevertreterin Sandmann bittet darum, den Gemeindevertretern nach Rechtskraft eine Lesefassung der nunmehr geltenden Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf zu übersenden.

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Realisierung 2

 

 

13.11.2019  14:57:20    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 13.11.2019

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß

 

13.11.2019  16:03:25    Lütgens-Voß, Anke 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

13.11.2019  16:03:27    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

12.12.2019  14:23:37    Horstmann, Klaus-Peter 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Eine Neufassung der Hauptsatzung wurde beschlossen und der Rechtsaufsicht angezeigt.

 

07.04.2020  10:05:15    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.04.2020  10:06:01    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Die Hauptsatzung ist zum 01.07.2019 in Kraft getreten.

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Anlagen zur Vorlage