08.10.2019 - 8.4 Radwege allgemein in Herrnburg/Lüdersdorf

Reduzieren

Wortprotokoll

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Beschilderung der Radwege (Anfang/Ende) mangelhaft sei.

Herr Arnold nimmt hierzu Stellung und berichtet aus den Erörterungen der vergangenen Jahre.

Es wird in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hingewiesen, dass vom Kreisverkehr Herrnburg (Am Plankenmoor) an kein Radweg zur Verfügung steht. Die Mitbenutzung der Gehwege ist aufgrund der Enge nicht möglich und nicht erlaubt.

Frau Zacharias unterbreitet den Vorschlag, ob man dieses für die Autofahrer nicht durch Beschilderung und Piktogramme, dass die Radfahrer die Straße benutzen müssen, deutlich machen kann.

Herr Harder weist darauf hin, dass ein Hinweis für Radfahrer auf der Straße zu geben ist.

Aus der Mitte des Bauausschusses wird aufgrund dieser Problematik umgehend ein Ortstermin der Verkehrsbehörde und dem Straßenbauamt gewünscht.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass der Gehweg im Ortsteil Herrnburg, Ortseingang von Lübeck kommend, auch für Rollstuhlfahrer und Rollatoren Benutzer aufgrund des schlechten Zustandes und der Enge schwerlich möglich ist.

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

01.11.2019  09:43:35    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 01.11.2019

federf. Amt: Fachbereich III

federf. Sachb.: Volker Schuhr

 

04.11.2019  09:54:12    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht

Termin geändert: 31.12.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

04.11.2019  09:54:44    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Auftrag:

zunächst nur mit dem StVA erörtern.

 

27.11.2019  11:44:15    Hillbrecht, Jens 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Mit der neuen Verkehrsrechtlichen AO für den neue KITA.

Mit VZ 136 "Kinder" wird auf eine Gefahr hingewiesen. und kann nicht noch zusätzlich mit VZ 138 "Radfahrer kreuzen" beschildert werden. Die  Geschwindigkeit wird zusätzlich auf 30 km/h (VZ 274-30) reduziert.

 

27.11.2019  11:44:20    Hillbrecht, Jens 

Status auf "Erledigt" gesetzt