05.11.2019 - 5 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold stellt den Tagesordnungspunkt vor.

Herr Ober regt an, dass bereits auf der Flächennutzungsplanebene die Gemeinde sich mit der Problematik eines Regenwassernutzungskonzeptes/Regenwassermanagement befasst. Im Verlauf der Erörterung wird darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde eine Oberflächenwasserversickerungssatzung besteht und darüber hinaus der Zweckverband Grevesmühlen sowie die Wasserbehörde für eine Verwertung des Regenwassers zuständig ist.

Abschließend wird folgende Beschlussempfehlung gegeben.

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Beschluss:

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Lüdersdorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und werden mit dem als Anlage 1 beigefügten Ergebnis beraten, abgewogen und beschlossen.

 

2. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet “An der Schule” und die zugehörige Begründung wird in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

4. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

26.11.2019  16:08:54    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 26.11.2019

federf. Amt: Fachbereich IV

federf. Sachb.: Antje Kopp

 

02.12.2019  10:43:22    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 02.12.2019

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

02.12.2019  10:43:32    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

05.12.2019  11:23:32    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Auszug zur kenntnis genommen.

 

05.12.2019  11:23:37    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

11.12.2019  11:10:16    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

11.12.2019  11:10:20    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage