14.11.2019 - 5.2 Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gemeindevertreterin Zacharias stellt den Antrag, den § 13 Abs. 1 zu ändern und stattdessen die Absätze 1 und 2 wie folgt zu fassen:

(1)     Öffentliche Bekanntmachungen, Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Lüdersdorf, deren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen". Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form des Satzes 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT ein nachrichtlicher Abdruck. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.

Unter der Bezugsadresse Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Lüdersdorf kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

(2)     Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.

Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Scnberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen".

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 13 Abs. 1 zu streichen und an der Stelle den Text:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen, Satzungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Lüdersdorf, deren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen". Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form des Satzes 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT ein nachrichtlicher Abdruck. Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, bezogen werden.

Unter der Bezugsadresse Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Lüdersdorf kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.

Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Scnberger Land unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Button „Bekanntmachungen".

einzufügen.

Abstimmungsergebnis

7 Ja-Stimmen

9 Gegenstimmen

- Enthaltung

 

Herr Gemeindevertreter Schulz stellt den Antrag, den § 13 Abs. 3 Satz 3 um den Text und der Abdruck in UNS AMTSBLATT vorzusehen.“

Abstimmungsergebnis

15 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

 

Frau Gemeindevertreterin Zacharias stellt den Antrag die Entschädigungsbeträge abweichend von der Vorlage für den Bürgermeister auf 2.500 €, den 1. stv. Bürgermeister auf 350 € und den 2. stv. Bürgermeister auf 150 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis

5 Ja-Stimmen

10 Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit der Ergänzung zu § 13 Abs. 3 Satz 3. (Nachrichtlich sind die vorhandenen Schaukästen zu nutzen und erfolgt ein Abdruck im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT; das Bekanntmachungsblatt wird monatlich an alle Haushalte kostenfrei verteilt und ist gegen Entgelt zu beziehen über Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow.)

Im § 9 Abs. 3 werden die lfd. Nr. 4 (Wertgrenze Bürgschaften) und 5 (Wertgrenze Erschließungsverträge) gestrichen.

 

Frau Gemeindevertreterin Cordts stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis

Herr Prof. Dr. Huzel  ja

Herr Strutz   ja

Herr Arnold   ja

Herr Borrmann  ja

Frau Cordts   nein

Herr Harder   ja

Frau Koppe   ja

Herr Rathke   nein

Frau Sandmann  ja

Herr Schäfer   nein

Herr Schulz   Enthaltung

Frau Strugalla-DCosta nein

Herr Tareilus   ja

Herr Thiel   ja

Frau Wustrow   ja

Frau Zacharias  nein

 

 

10 Ja-Stimmen

5 Gegenstimmen

1 Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

26.11.2019  14:02:19    Lehmann, Frank 

Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net

Termin: 26.11.2019

federf. Amt: Fachbereich I

federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß

 

26.11.2019  14:46:08    Lütgens-Voß, Anke 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Anke Lütgens-Voß

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

26.11.2019  14:46:11    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

07.04.2020  10:09:07    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

07.04.2020  10:09:09    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

07.04.2020  11:20:44    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

 Die Hauptsatzung ist seit 01.07.2019 in Kraft.

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Anlagen zur Vorlage