07.01.2020 - 7.1 Förderung von Feuerwehrfahrzeugen

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Wortprotokoll

Aufgrund einer neuen Landesförderrichtlinie M-V gültig bis 2023, Förderung von neuen Fahrzeugen mit bis zu 90 % wenn entsprechende Hallenunterbringung möglich ist. Es erscheint daher umso wichtiger die Planung und den Bau der Feuerwehrgerätehäuser Schattin und Palingen voranzubringen.