Beschlussvorlage - VO/1/0175/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Grieben
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Vorberatung
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18.05.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grieben
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet im Vergleich zur Satzung aus 2015 hauptsächlich folgende Veränderungen:
Festlegung der Wertgrenzen zur Haushaltswirtschaft entfällt – künftig in der Haushaltssatzung
Auftragsvergabe und Unterzeichnung – siehe § 6
Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch das Amt eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe der Gemeinde zugewiesen. Daher sollte die Gemeindevertretung überlegen, ob die Wertgrenzen im § 6 Abs. 3 und 4 angehoben werden sollen. Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 3 betreffen u.a. die Unterzeichnung von Aufträgen. Unterhalb der dort genannten Wertgrenzen darf der Bürgermeister allein zeichnen. Die Wertgrenzen in § 6 Abs. 4 betreffen Vergaben. Bis zu den genannten Beträgen darf der Bürgermeister allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.
Anpassung der Entschädigungen – siehe § 7
Hier muss die Gemeindevertretung noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Funktion | Höchstbetrag | bisher |
Bürgermeister | 700 € | 300 € |
1. stellv. BGM | 140 € | 0 € |
2. stellv. BGM | 70 € | 0 € |
Fraktionsvorsitzender | 60 € | 0 € |
monatlicher Sockelbetrag | 10 € | 0 € |
Sitzungsgeld | 40 € | 30 € |
Ausschussvorsitzende | 60 € | 40 € |
Änderung der Bekanntmachungen – siehe § 8
Die Bekanntmachungen erfolgen künftig im Internet. Die Notbekanntmachung erfolgt in der Ostseezeitung.
Die Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 4 Ja-Stimmen erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:
Zu § 6 Abs. 3 - Unterzeichnung einmalig_________wiederkehrend ____________
Zu § 6 Abs. 4 Vergaben nach UVgO __________ nach VOB ___________
Zu § 7
Funktion | Betrag |
Bürgermeister |
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1. stellv. BGM |
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2. stellv. BGM |
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Fraktionsvorsitzender |
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monatlicher Sockelbetrag |
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Sitzungsgeld |
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Auschussvorsitzender |
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,4 kB
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