Beschlussvorlage - 4/288/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Alle sich ergebenden Belange -­ seien sie öffentlicher oder privater Natur -­ die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen.

Der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials liegen zusätzlich und begleitend zur

Aufstellung des Bebauungsplans folgende Gutachten zu Grunde:

• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lüdersdorf, ALN

Akustik Labor Nord GmbH, Kiel, März 2019

Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung. Die Auswirkungen der Planung sind nach dem Ergebnis der vorlaufenden Abwägung geringfügig und rufen keine Beeinträchtigungen für die schutzwürdige Umgebung hervor.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet „An der Schule“, Ortsteil Wahrsow, bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) kann als Satzung beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M­V beschließt die Gemeindevertretung Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet "An der Schule", Ortsteil Wahrsow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei sind sowohl Internetadresse, als auch die Stelle, an der der Plan mit Begründung dauerhaft im Internet als auch die Stelle, an der er während der Dienstzeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Die mit der städtebaulichen Planung und ihrer Verwirklichung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

 

 

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Anlagen

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