Beschlussvorlage - 3/053/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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19.11.2020
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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26.11.2020
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Sachverhalt
Auf der Vorstandsitzung der Ortswehr Schönberg am 19.10.2020 wurde sich im Vorstand einstimmig dafür ausgesprochen, die Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr wie folgt anzupassen:
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Jugendwart von 42,50 € auf 50,- € monatlich
2. Einführung einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart sowie Techniker mit jeweils 50,- € monatlich
Zu der Begründung fügt der Wehrvorstand an, dass der o. g. Personenkreis zusätzlich zu dem regulären Feuerwehrdienst ca. 8 bis 10 Arbeitsstunden pro Woche leistet, um die Sicherheit der Technik sowie Organisation im Brandschutz der Stadt Schönberg zu gewährleisten.
Gemäß § 4 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) vom 18. Nov. 2013 bestimmt die Gemeindevertretung in seiner Funktion als oberste Dienstbehörde die Höhe der Entschädigungen der ehrenamtlichen Funktionsträger durch Beschluss und setzt diese in monatlichen Pauschalbeträgen fest.
Derzeit werden folgende Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr gezahlt:
Funktion |
Betrag |
Beschluss |
Gemeindewehrführer |
170,- € monatlich |
20.02.2014 |
stellv. Gemeindewehrführer |
85,- € monatlich |
20.02.2014 |
Ortswehrführer |
140,- € monatlich |
21.03.2019 |
stellv. Ortswehrführer |
70,-€ monatlich |
21.03.2019 |
Jugendwart |
42,50 € monatlich |
20.02.2014 |
Gemäß § 5 der FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder/innen, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiter/innen von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle Tätigkeiten gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Jugendwart auf 50,- € monatlich fest.
2. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart auf 50,- € monatlich fest.
3. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Techniker auf 50,- € monatlich fest.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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556,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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404,6 kB
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