Beschlussvorlage - 2/182/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2021 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021/2022 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.01.2021 wurden noch gravierende Änderungen, Verschiebungen und Ergänzungen vorgenommen, so dass die Doppelhaushaltssatzung 2021/2022, der Vorbericht und sämtliche Muster neu erstellt werden müssen. Die aktualisierten Daten sind aus dieser Ergänzungsvorlage zu entnehmen.

 

Den Berechnungen zur Steuerkraft 2019 der Gemeinden und Städte für den Finanzausgleich 2021 liegen folgende Nivellierungshebesätze zugrunde:

 

Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % und Gewerbesteuer: 381 %

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird verwaltungsseitig empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Doppelhaushaltssatzung 2021/2022 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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